Strafverfahren – Ablauf in Überblick
- Jasmin Kojzek

- 12. Aug. 2025
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 2. Okt. 2025
Vom ersten Ermittlungsansatz der Polizei bis zum abschließenden Urteil durch das Gericht durchläuft ein Strafverfahren mehrere Phasen. Oft wird in den Medien nur die Hauptverhandlung gezeigt, doch sie ist tatsächlich nur ein Teil des gesamten Prozesses. Das Verfahren besteht aus drei Abschnitten.

1. Ermittlungsverfahren (Vorverfahren)
Das Ermittlungsverfahren ist der erste Schritt. Es beginnt, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft von einer möglichen Straftat erfahren – sei es durch eine Strafanzeige oder auf anderem Wege. Schon der begründete Verdacht genügt, um die Ermittlungen einzuleiten.
Ziel dieser Phase ist festzustellen, ob eine Person tatsächlich verdächtig ist, eine Straftat begangen zu haben. Polizei und Staatsanwaltschaft gehen diesem Verdacht nach, um zu klären, ob das Geschehen den Tatbestand einer Straftat erfüllt. Dabei stehen ihnen verschiedene Maßnahmen zur Verfügung, wie zum Beispiel:
Zeugenbefragung
Vernehmung des Beschuldigten
Durchsuchungen von Räumen oder Personen
Spurensicherung am Tatort
Einsatz verdeckter Ermittler
Observation
Telekommunikationsüberwachung
Abhören von Gesprächen
Beschlagnahme von Gegenständen
Öffentlichkeitsfahndung
Körperliche Untersuchungen, etwa Blutprobenentnahme
Am Ende dieser Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, wie es weitergeht. Es gibt drei Möglichkeiten:
Einstellung des Verfahrens
Beantragung eines Strafbefehls (schriftliches Urteil)
Erhebung der öffentlichen Klage durch eine Anklageschrift
Ein Strafbefehl oder eine Anklage darf nur dann erfolgen, wenn ein hinreichender Tatverdacht vorliegt – das bedeutet, dass nach den bisherigen Beweisen eine Verurteilung im Gerichtsverfahren wahrscheinlich ist.
2. Zwischenverfahren
Im Zwischenverfahren prüft das Gericht, ob die Anklage der Staatsanwaltschaft zur Hauptverhandlung zugelassen wird. Nur wenn das Gericht ebenfalls zu der Auffassung gelangt, dass ein hinreichender Tatverdacht besteht, ergeht der Eröffnungsbeschluss. Damit wird die Hauptverhandlung offiziell eröffnet.
Kommt das Gericht dagegen zu dem Schluss, dass dieser Verdacht nicht ausreicht, lehnt es die Eröffnung ab – und das Verfahren endet.
3. Hauptverfahren
Das Hauptverfahren ist der zentrale Abschnitt des Strafprozesses. Es besteht aus zwei Teilen: Vorbereitung der Hauptverhandlung und der Hauptverhandlung selbst.
Vorbereitung
Das Gericht:
prüft die Akten,
legt Termine fest und verschickt Ladungen,
ordnet gegebenenfalls weitere Beweiserhebungen an.
Der Umfang und die Dauer des Hauptverfahrens hängen von der Komplexität des Falls ab – es kann von unter einer Stunde bis zu mehreren Wochen oder gar Jahren dauern.
Ablauf der Hauptverhandlung
Aufruf der Sache – Das Gericht stellt die Anwesenheit aller Beteiligten fest.
Personalien des Angeklagten – zur Identifikation, ohne Ausweiskontrolle.
Verlesung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft.
Stellungnahme des Angeklagten – er darf aussagen oder schweigen (das Schweigen darf nicht negativ gewertet werden).
Beweisaufnahme – Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen, Auswertung von Urkunden und Beweismitteln. Alle Beteiligten können Fragen stellen oder Anträge einbringen.
Abschluss
Nach der Beweisaufnahme halten Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Schlussvorträge (Plädoyers). Anschließend hat der Angeklagte das letzte Wort.Das Gericht berät sich, würdigt die Beweise und fällt ein Urteil.
Bei Überzeugung von der Schuld: Verurteilung
Bei verbleibenden Zweifeln: Freispruch („In dubio pro reo“ – Im Zweifel für den Angeklagten).
Die Urteilsverkündung beginnt mit den Worten „Im Namen des Volkes“ und endet mit der Verlesung der Entscheidungsgründe. Bei einer Verurteilung erfolgt zudem die Belehrung über mögliche Rechtsmittel.
Hinweis: Diese Darstellung dient der allgemeinen Orientierung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität.
Als Fachanwältin für Strafrecht biete ich Ihnen eine individuelle Beratung und stehe Ihnen in allen Phasen des Strafverfahrens engagiert zur Seite.





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