Unterschiede: Jugendstrafrecht zum Erwachsenenstrafrecht
- Jasmin Kojzek

- 25. Sept.
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 2. Okt.

Strafmündigkeit: Im Jugendstrafrecht gilt in Deutschland die Strafmündigkeit bereits ab dem 14. Lebensjahr. Das heißt, Jugendliche können ab diesem Alter für ihr Handeln strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Erzieherischer Ansatz: Anders als im Erwachsenenstrafrecht liegt im Jugendstrafrecht der Schwerpunkt auf Erziehung und Entwicklung. Ziel ist nicht allein die Bestrafung, sondern vor allem die Unterstützung bei der sozialen Eingliederung und die Vermeidung künftiger Straftaten.
Sanktionen: Jugendliche Täter können mit unterschiedlichen Maßnahmen belegt werden, wie etwa Erziehungsmaßregeln, Zuchtmitteln oder Jugendstrafe. Welche Sanktion angewandt wird, richtet sich nach der Schwere des Delikts sowie den persönlichen Umständen des Jugendlichen.
Verfahren: Jugendstrafverfahren sind in der Regel weniger streng formalisiert und die Sanktionen flexibler als im Erwachsenenstrafrecht. Dabei wird Wert darauf gelegt, das Verfahren möglichst jugendgerecht zu gestalten.
Besonderheiten im Jugendstrafrecht: Tatmotive und Tatentwicklung: Im Jugendstrafrecht wird besonders darauf geachtet, welche Beweggründe und Entwicklungsprozesse hinter der Straftat stehen. Ziel ist es, die Ursachen des Verhaltens zu verstehen und geeignete Maßnahmen zur Resozialisierung einzuleiten.
Erziehungsbeistand: Jugendliche haben während des Strafverfahrens Anspruch auf einen Erziehungsbeistand. Dieser begleitet sie, bietet Unterstützung und dient als verlässlicher Ansprechpartner.
Jugendgerichtshilfe: Eine zentrale Rolle spielt die Jugendgerichtshilfe. Sie berät das Gericht bei der Einschätzung der Persönlichkeit des Jugendlichen und wirkt an der Auswahl passender Sanktionen mit.
Verhältnismäßigkeit: Bei Strafen und Maßnahmen im Jugendstrafrecht gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Die Reaktionen sollen sowohl zur Schwere der Tat als auch zur individuellen Situation und Entwicklung des Jugendlichen passen.
Das Jugendstrafrecht zielt darauf ab, Jugendliche auf den richtigen Weg zu bringen, anstatt sie lediglich zu bestrafen. Es erkennt an, dass Jugendliche oft noch in ihrer Persönlichkeitsentwicklung sind und die Möglichkeit zur Resozialisierung und Rehabilitation bieten.
Wie kann ein Anwalt/Anwältin helfen?
Als Anwältin im Jugendstrafrecht unterstütze ich Jugendliche und ihre Familien dabei, geeignete Wege im Umgang mit strafrechtlichen Schwierigkeiten zu finden. Mein Ziel ist es, Ihnen die bestmögliche Begleitung und rechtliche Absicherung zu bieten.
Rechtsberatung und Vertretung
Ich kläre Sie umfassend über die rechtlichen Grundlagen Ihres Falls auf und informiere über Rechte, Pflichten und mögliche Handlungsoptionen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Kind rechtlich korrekt und wirkungsvoll vertreten wird.
Fachkenntnis im Jugendstrafrecht
Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich in vielen Punkten vom Erwachsenenstrafrecht. Dank meiner Erfahrung kenne ich die speziellen Regelungen und kann gezielte Verteidigungsstrategien entwickeln.
Begleitung im Verfahren
Ich stehe Ihnen und Ihrem Kind während des gesamten Strafverfahrens zur Seite – von der Kommunikation mit Gericht und Jugendgerichtshilfe bis hin zur Vertretung bei Verhandlungen und Anhörungen.
Individuelle Verteidigungsstrategie
Jeder Fall ist anders und erfordert eine maßgeschneiderte Lösung. Gemeinsam erarbeite ich eine Strategie, die den Besonderheiten Ihres Kindes und der jeweiligen Situation gerecht wird.
Fokus auf Resozialisierung
Da im Jugendstrafrecht die Wiedereingliederung im Vordergrund steht, setze ich mich dafür ein, dass Maßnahmen gewählt werden, die die persönliche Entwicklung fördern und eine positive Zukunftsperspektive ermöglichen.
Unterstützung für die Familie
Ein Strafverfahren ist nicht nur für Jugendliche belastend, sondern auch für deren Eltern. Deshalb begleite ich nicht nur den Jugendlichen, sondern biete auch der Familie Beratung und Hilfestellung, um gemeinsam den besten Weg nach vorne zu finden.
Warum die JK Kanzlei | Rechtsanwältin Jasmin Kojzek?
Professionell & vertrauenswürdig
Individuelle Betreuung
Transparente Kommunikation & Kosten
Schnelle Termine & gute Erreichbarkeit
Zentrale Lage in Hamburg (Altona)
WEB: Ihre-Strafverteidigerin.de oder JK-Kanzlei.de



Kommentare