Checkliste - Erste Hilfe im Strafrecht
Erste Maßnahmen bei einer:
Vorladung
Sie haben als Beschuldigte(r) eine Vorladung erhalten? Erhalten Sie als Beschuldigter/Beschuldigte eine Vorladung, bedeutet das, dass der Verdacht besteht, Sie könnten eine Straftat begangen haben und ein Ermittlungsverfahren gegen Sie geführt wird. In dieser Situation gilt: Bewahren Sie Ruhe und handeln Sie nicht vorschnell! Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen – machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Unbedachte Äußerungen lassen sich später nur schwer korrigieren. Selbst wenn Sie unschuldig sind, ist es in der Regel sinnvoll, keine Aussage gegenüber den Ermittlungsbehörden abzugeben. Zudem besteht nicht in jedem Fall die Pflicht, einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten und persönlich zu erscheinen. Ich überprüfe gerne Ihre Vorladung und erläutere Ihnen, welche Rechte und Pflichten in Ihrem Fall gelten. Grundsätzlich ist es ratsam, im Falle einer Vorladung einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin hinzuzuziehen. Als auf Strafrecht spezialisierter Anwältin kann ich Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen, die Beweislage prüfen und gemeinsam mit Ihnen eine wirksame Verteidigungsstrategie erarbeiten. Haben Sie Fragen oder wünschen Sie ein individuelles Beratungsgespräch?
Anklage
Sie haben eine Anklageschrift erhalten? Der Erhalt einer Anklageschrift durch die Staatsanwaltschaft bedeutet, dass zuvor wegen des Verdachts einer Straftat gegen Sie ermittelt wurde. Gleichzeitig zeigt dieses Schreiben, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht eingestellt hat. Grund dafür ist der sogenannte hinreichende Tatverdacht: Sie geht also davon aus, dass in einer Gerichtsverhandlung eine Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. In dieser Situation gilt: Bewahren Sie Ruhe und treffen Sie keine vorschnellen Entscheidungen! Als Angeklagter müssen Sie sich in der Hauptverhandlung vor Gericht verantworten. Dort bestehen zahlreiche Möglichkeiten, aktiv Einfluss auf den Verlauf zu nehmen – hierbei unterstütze ich Sie. Nach Zustellung der Anklageschrift haben Sie innerhalb einer vom Gericht festgelegten Frist die Gelegenheit, Beweisanträge zu stellen oder Stellung zum Tatvorwurf zu nehmen. Diesen Schritt sollten Sie niemals ohne anwaltliche Begleitung gehen. Als auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwältin kann ich Einsicht in die vollständigen Verfahrensakten nehmen und mit Ihnen gemeinsam die sinnvollste und erfolgversprechendste Verteidigungsstrategie entwickeln. Unterschätzen Sie ein Strafverfahren nicht – suchen Sie sich unbedingt fachkundigen rechtlichen Beistand.
Strafbefehl
Sie haben einen Strafbefehl erhalten? Ein Strafbefehl steht einem Urteil gleich, wird jedoch ohne Hauptverhandlung erlassen. Die Staatsanwaltschaft geht in diesem Fall davon aus, dass sich der Tatvorwurf ausreichend beweisen lässt. Gegen einen Strafbefehl können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. In diesem Fall wird der Vorwurf – ähnlich wie nach einer Anklage – in einer Hauptverhandlung vor Gericht überprüft. Beachten Sie: Versäumen Sie die Frist von zwei Wochen, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Die Strafe ist dann vollstreckbar, selbst wenn Sie unschuldig sind oder die Sanktion unverhältnismäßig erscheint. Ein späterer Einspruch ist nicht mehr möglich. Daher sollten Sie unmittelbar nach Erhalt eines Strafbefehls eine(n) Rechtsanwalt/Rechtsanwältin einschalten, um prüfen zu lassen, ob ein Einspruch sinnvoll ist. Als auf Strafrecht spezialisierte Anwältin kann ich Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen und beurteilen, ob die Beweisaufnahme Aussicht auf Erfolg hat. Nicht selten lassen sich dadurch unnötige Kosten und Risiken vermeiden. Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine persönliche Beratung?
Hausdurchsuchunug
Durchsuchung Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume? Für eine Hausdurchsuchung genügt bereits der Verdacht, dass Sie eine Straftat begangen haben. Ziel ist in der Regel, Beweismittel sicherzustellen oder den/die Verdächtigen/Verdächtige aufzufinden. Eine Durchsuchung darf jedoch nicht ohne Weiteres erfolgen. In den meisten Fällen ist dafür ein richterlicher Beschluss erforderlich. Nur wenn Gefahr im Verzug besteht – also die Gefahr, dass Beweise sonst verloren gehen – können auch Staatsanwaltschaft oder Polizei die Maßnahme anordnen und sofort durchführen. So verhalten Sie sich bei einer Hausdurchsuchung richtig: Durchsuchungsbeschluss prüfen: Lassen Sie sich den richterlichen Beschluss zeigen und lesen Sie ihn sorgfältig. Geben Sie die gesuchten Gegenstände freiwillig heraus, um eine umfangreichere Durchsuchung möglicherweise zu vermeiden. Schweigen: Sie müssen die Maßnahme dulden, sind aber nicht verpflichtet, Angaben zu machen. Nutzen Sie Ihr Recht, zu schweigen – unbedachte Aussagen können Ihnen später schaden. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin kontaktieren: Auch wenn die Polizei nicht warten muss, sollten Sie umgehend einen Anwalt/Anwältin informieren. Er kann mit der Einsatzleitung sprechen und Sie über Ihre Rechte aufklären, z. B. welche Räume durchsucht oder welche Gegenstände beschlagnahmt werden dürfen. Kooperation zeigen: Sie dürfen der Durchsuchung beiwohnen und sie beobachten. Vermeiden Sie jedoch jeglichen Widerstand – ansonsten riskieren Sie ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.
Untersuchungshaft
Ihr Freund, Angehöriger/Angehörige oder Bekannter/Bekannte befindet sich in Untersuchungshaft? Die Untersuchungshaft dient dazu, ein Strafverfahren abzusichern. Der Beschuldigte wird festgenommen, einem Haftrichter vorgeführt und anschließend in einer speziellen Abteilung einer Justizvollzugsanstalt untergebracht. Voraussetzung für die Anordnung von Untersuchungshaft ist ein dringender Tatverdacht, also eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Tat begangen wurde, sowie das Vorliegen eines Haftgrundes. Als Haftgründe kommen u. a. Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Wiederholungsgefahr oder besonders schwere Straftaten in Betracht. Untersuchungshaft kann grundsätzlich bei jeder Art von Straftat verhängt werden – und zwar noch bevor die Schuld des Beschuldigten rechtskräftig festgestellt wurde. Wichtig: Bewahren Sie Ruhe und vermeiden Sie unüberlegte Aussagen. Eine Verhaftung ist für Betroffene wie Angehörige ein einschneidendes Erlebnis. Umso wichtiger ist es, frühzeitig einen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin einzuschalten. Als auf Strafrecht spezialisierte Anwältin bespreche ich mit Ihnen die nächsten Schritte und setze mich dafür ein, die bestmögliche Lösung in dieser Situation zu erreichen. In akuten Fällen stehe ich Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung.
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