STRAFRECHT
Sie sind Beschuldigte/Beschuldigter in einem Strafverfahren?
Zögern Sie nicht lange und kontaktieren Sie mich - ich kenne Ihre Rechte!
Beschuldigten stehen mit der Strafprozessordnung ganz erhebliche Rechte zu.
Aufgrund dessen ist es von großer Bedeutung, sich von Anfang an richtig zu verhalten.
Machen Sie zunächst von Ihrem Schweigerecht Gebrauch.
Bedenken Sie außerdem, dass Angehörigen ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht.
Reden ist Silber - Schweigen ist Gold!
Für besonders schwierige und eilige Situationen, beispielsweise bei Festnahmen/Untersuchungshaft oder Hausdurchsuchungen, habe ich eine Notfallnummer eingerichtet.
Darüber hinaus bin ich auch Ihre Verteidigerin in jeder Lage Ihres Verfahrens:
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im Ermittlungsverfahren
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in der Hauptverhandlung
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im Berufungsverfahren
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im Revisionsverfahren
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im Bereich Haft, Strafvollstreckung, Strafvollzug
Hinweis:
Sie benötigen ein(e) Pflichtverteidiger(in)?
Nicht jeder Beschuldigte erhält einen Pflichtverteidiger – nur bei schweren Taten, schwieriger Rechtslage oder drohender hoher Strafe, nicht wegen fehlender finanzieller Mittel.