Anwaltskosten:
Wie viel kostet ein(e) Strafverteidiger:in?
Haben Sie sich schon einmal gefragt, wie hoch die Kosten für eine(n) Strafverteidiger:in sind? Welche Gebühren auf Sie zukommen? Da diese Frage für viele meiner Mandanten von großer Bedeutung ist, möchte ich Sie von Anfang an über die voraussichtlichen Kosten der Strafverteidigung und Beratung informieren. So wissen Sie genau, welche Ausgaben auf Sie zukommen.
In der Regel vereinbare ich mit meinen Mandanten ein Honorar. Die konkreten Anwaltskosten hängen stets vom Einzelfall ab und richten sich nach dem tatsächlichen Zeitaufwand meiner Arbeit. Zwei Punkte sind jedoch bereits jetzt klar:
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Eine professionelle und engagierte Strafverteidigung muss Sie nicht teuer zu stehen kommen.
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Sparen Sie nicht am falschen Ende. Ein Strafverfahren kann zu Geld- oder sogar Freiheitsstrafen führen. Eine effektive Verteidigung kann dies verhindern und ist daher jeden Cent wert.
Gerne bespreche ich mit Ihnen die voraussichtlichen Anwaltskosten für Ihren konkreten Fall in einem Telefonat oder bei einer persönlichen Erstberatung.
Nur eine kurze Frage – Kosten der Erstberatung
Haben Sie „nur mal schnell eine strafrechtliche Frage“, können Sie mich gerne anrufen oder mir eine E-Mail schicken. Wenn ich Ihre Frage ohne ausführliche Prüfung telefonisch oder per E-Mail beantworten kann, entstehen für Sie keine Kosten.
Wenn Sie jedoch eine ausführliche und individuelle Beratung wünschen, die auf Ihr spezielles Anliegen zugeschnitten ist, nehme ich mir gern Zeit für Sie und Ihren Fall. Die Erstberatung kostet EUR 190,00 (zzgl. Mehrwertsteuer) und dauert in der Regel etwa eine Stunde. Die Rechnung ist vor dem Termin zu begleichen, alternativ können Sie den Betrag auch in bar zum Termin mitbringen. Die Erstberatung findet meist in meiner Kanzlei statt. Falls Sie keine Möglichkeit haben, persönlich vorbeizukommen, berate ich Sie auch gern telefonisch oder per Video-Call ausführlich zu Ihrem Fall.
In diesem Termin erhalten Sie auch eine Übersicht über die weiteren Kosten einer Strafverteidigung.
Persönliche Erstberatung für EUR 190,00
(zzgl. Mehrwertsteuer)
Rechtsschutzversicherung
Bitte beachten Sie, dass die meisten Rechtsschutzversicherungen die Kosten für die Strafverteidigung und das gesamte Strafverfahren leider nicht abdecken. Es ist daher ratsam, zunächst zu prüfen, ob Ihre Versicherung auch bei strafrechtlichen Vorwürfen greift. In der Regel ist dies der Fall, wenn in Ihrer Police ein sogenannter erweiterter Strafrechtsschutz enthalten ist.
Bei Ordnungswidrigkeitenverfahren, beispielsweise bei einem Bußgeld wegen zu schnellen Fahrens, übernimmt die Rechtsschutzversicherung meist die Anwaltskosten.
Unabhängig davon ist in jedem Fall eine schriftliche Deckungszusage Ihrer Versicherung erforderlich. Gerne unterstütze ich Sie bei der Klärung dieser Frage.
Erstattung der Anwaltskosten durch die Staatskasse
Nur im Falle eines rechtskräftigen Freispruchs erstattet die Staatskasse die Anwaltskosten in Höhe der gesetzlichen Gebühren. Über diese hinausgehende Honorarvereinbarung wird jedoch nicht erstattet.
Wenn die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren noch vor Eröffnung des Hauptverfahrens einstellt, übernimmt die Staatskasse Ihre Anwaltskosten nicht. Das gilt auch, wenn das Gericht das Verfahren im Hauptverfahren aufgrund einer Ermessensentscheidung einstellt.
Dennoch gilt: Ihre Freiheit ist mehr wert als die Kosten. Deshalb sollten Sie sich unbedingt von einer kompetenten und erfahrenen Anwältin verteidigen lassen.
Im Fachgebiet Strafrecht verfüge ich über das notwendige Wissen und die Erfahrung, um Sie bestmöglich zu vertreten.
Dieser Text stellt keine vollständige oder aktuelle Übersicht dar, sondern dient lediglich der ersten Orientierung.
Als Anwältin für Strafrecht berate ich Sie gern ausführlich und individuell in einem persönlichen Gespräch. Auch vertrete ich Sie bei strafrechtlichen Vorwürfen.