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Liefern die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) nach Deutschland aus? Wichtige Informationen zur Auslieferung aus Dubai
Die Auslieferung von Personen aus Dubai nach Deutschland erfolgt auf Grundlage internationaler rechtlicher Regelungen. Dabei spielt insbesondere ein internationaler oder – innerhalb Europas – ein europäischer Haftbefehl eine zentrale Rolle. Solche Haftbefehle führen dazu, dass ein Auslieferungsantrag gestellt wird, sobald die gesuchte Person in einem anderen Staat festgenommen wird. INTERPOL ist hierbei ein wichtiger Akteur: Durch sogenannte Ausschreibungen kann eine Festnahme in jedem Mitgliedsland erfolgen, sobald die gesuchte Person überprüft wird.
Der Europäische Haftbefehl
Innerhalb der EU erleichtert der europäische Haftbefehl die Auslieferung erheblich. Er sorgt für einen vereinfachten Ablauf und reduziert bürokratische Hürden, was den Prozess deutlich beschleunigt.
Auslieferung ohne formelles Abkommen
Auch ohne bestehendes Abkommen ist eine Auslieferung nicht ausgeschlossen. Sie kann im Einzelfall auf diplomatischer Ebene erfolgen. Dabei kommt dem deutschen Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) besondere Bedeutung zu. Es bildet den rechtlichen Rahmen für solche Fälle und regelt auch den europäischen Haftbefehl innerhalb Deutschlands.
Auslieferungshaft: Was passiert nach der Festnahme?
Wird eine Person festgenommen, um ausgeliefert zu werden, kommt sie in sogenannte Auslieferungshaft. Diese wird angeordnet, wenn befürchtet wird, dass sich die Person dem Verfahren entzieht oder die Ermittlungen behindert.
Wie bei der Untersuchungshaft gilt auch hier: Innerhalb eines Tages muss eine richterliche Vorführung erfolgen. In bestimmten Fällen kann das Gericht auch eine Haftverschonung gegen Auflagen anordnen.
Ablauf eines Auslieferungsverfahrens
Aufgrund der staatlichen Souveränität ist es anderen Ländern nicht gestattet, eigenständig auf fremdem Staatsgebiet Verhaftungen vorzunehmen. Um eine Auslieferung zu ermöglichen, muss der ersuchende Staat ein sogenanntes Rechtshilfeersuchen an das Land richten, in dem sich die gesuchte Person befindet.
Abkommen zur Auslieferung zwischen Deutschland und Drittstaaten
Wenn ein Auslieferungsabkommen zwischen Deutschland und dem ersuchenden Staat besteht, wird eine festgenommene Person in der Regel ausgeliefert. Deutschland unterhält zahlreiche bilaterale und multilaterale Abkommen mit anderen Ländern, die solche Verfahren regeln.
Auslieferungen zwischen Deutschland und den VAE
Derzeit besteht zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten kein förmliches Auslieferungsabkommen. Dennoch sind Auslieferungen nicht grundsätzlich ausgeschlossen. In der Vergangenheit wurden auf diplomatischem Weg bereits mehrfach deutsche Staatsbürger aus Dubai nach Deutschland überstellt.
Ein aktuelles Beispiel betrifft mutmaßliche Straftäter im Zusammenhang mit verschlüsselter Kommunikation über sogenannte Krypto-Handys (wie Encrochat oder Anom). Viele Tatverdächtige hielten sich in Dubai auf. Auch in solchen Fällen ist eine Auslieferung grundsätzlich möglich, allerdings nur mit Unterstützung und Zustimmung der lokalen Behörden.
An welche Länder wird nicht ausgeliefert?
Deutschland liefert grundsätzlich nicht in Staaten aus, mit denen weder ein Auslieferungsvertrag besteht noch eine stabile rechtliche oder diplomatische Grundlage vorliegt. Dazu zählen Länder wie Afghanistan, Iran oder Guatemala. Dennoch kann es in Ausnahmefällen – etwa aus humanitären oder politischen Gründen – dennoch zu einer Auslieferung kommen, auch wenn dies selten geschieht.