Kann Künstliche Intelligenz einen Strafverteidiger/Strafverteidigerin ersetzen? Warum menschliche Strafverteidigung unverzichtbar bleibt – erklärt von Rechtsanwältin Jasmin Kojzek | JK Kanzlei Hamburg
- Jasmin Kojzek

- 21. Okt.
- 2 Min. Lesezeit
KI im Strafrecht – Chance oder Risiko?
Künstliche Intelligenz (KI) verändert viele Lebensbereiche: Medizin, Wirtschaft, Kommunikation und zunehmend auch die juristische Arbeit. Programme können heute Gesetze durchsuchen, Urteile vergleichen oder große Datenmengen auswerten. Doch wenn es um ein Strafverfahren geht, steht mehr auf dem Spiel als Datenanalyse: Es geht um Freiheit, Ansehen und Zukunft eines Menschen.
Eine KI kann Informationen liefern – aber sie versteht keine Emotionen und übernimmt keine Verantwortung. Genau hier liegt der entscheidende Unterschied zur menschlichen Strafverteidigung.

Strafverteidigung bedeutet Verantwortung, Strategie und Menschlichkeit
Im Strafrecht ist jeder Fall einzigartig. Eine Strafverteidigerin wie Jasmin Kojzek erkennt, welche Faktoren im Hintergrund wirken – persönliche Lebensumstände, psychische Belastungen oder soziale Konflikte. Diese Aspekte lassen sich nicht in Algorithmen abbilden.
Eine erfolgreiche Verteidigung erfordert:
Empathie und Menschenkenntnis – um Mandanten zu verstehen und Vertrauen aufzubauen
Strategisches Denken – um auf neue Beweise, Zeugenaussagen oder Verfahrensentwicklungen zu reagieren
Präsenz und Überzeugungskraft vor Gericht – um Richter und Staatsanwaltschaft zu überzeugen
Künstliche Intelligenz kann keine Körpersprache deuten, keine Stimmung im Gerichtssaal erfassen und keine taktischen Entscheidungen in Echtzeit treffen.
Rechtliche Befugnisse: Warum nur ein Strafverteidiger Sie schützen kann
KI-Systeme können zwar unterstützen, aber sie dürfen nicht handeln. Nur eine zugelassene Strafverteidigerin verfügt über die gesetzlichen Befugnisse, die eine wirksame Verteidigung ermöglichen:
Schweigepflicht (§ 43a BRAO, § 203 StGB): Nur Anwälte garantieren absolute Vertraulichkeit.
Akteneinsichtsrecht (§ 147 StPO): Nur Strafverteidiger dürfen Ermittlungsakten vollständig prüfen und auswerten.
Besuchsrechte in der Untersuchungshaft (§ 148 StPO): Nur der Verteidiger darf jederzeit unüberwacht mit seinem Mandanten sprechen.
Diese Rechte bilden das Fundament des rechtsstaatlichen Verfahrens – und können durch keine Maschine ersetzt werden.
Warum der Einsatz von KI im Strafverfahren problematisch ist
Der Gedanke, KI in Strafverfahren einzusetzen, wirft erhebliche rechtliche und ethische Fragen auf vollautomatisierte Entscheidungen über Schuld oder Unschuld sind durch die Datenschutz-Grundverordnung (Art. 22 DSGVO) untersagt. Zudem birgt der Einsatz algorithmischer Systeme das Risiko von Fehlentscheidungen, Diskriminierung und mangelnder Transparenz. KI kann Fehler machen, Quellen falsch interpretieren oder voreingenommene Daten verwenden. Ein menschlicher Strafverteidiger dagegen prüft, hinterfragt und trägt persönliche Verantwortung für seine Entscheidungen.
Vertrauen in menschliche Expertise – Ihr Vorteil mit der JK Kanzlei Hamburg
Rechtsanwältin Jasmin Kojzek steht Ihnen als erfahrene Strafverteidigerin in Hamburg mit Fachwissen, Einfühlungsvermögen und Engagement zur Seite. Sie entwickelt individuelle Strategien, prüft Akten persönlich und begleitet Sie mit klarem Blick durch das gesamte Verfahren – von der ersten Vernehmung bis zum Urteil.
Wenn gegen Sie ermittelt wird, sollten Sie nicht auf anonyme Algorithmen vertrauen, sondern auf menschliche Strafverteidigung mit Verantwortung und Erfahrung.
Fazit: KI ist ein Werkzeug – kein Verteidiger
Künstliche Intelligenz kann juristische Arbeit unterstützen, aber niemals einen Strafverteidiger ersetzen. Im Strafrecht geht es um Menschen – und damit um Empathie, Ethik und Verantwortung.
Rechtsanwältin Jasmin Kojzek | JK Kanzlei Hamburg vertritt Sie mit Kompetenz, Klarheit und persönlichem Einsatz.Ihre Rechte, Ihre Freiheit und Ihre Zukunft gehören in menschliche Hände – nicht in die einer Maschine.
Kontakt:
Rechtsanwältin Jasmin Kojzek | JK Kanzlei Hamburg – Kanzlei für Strafrecht





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