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Jugendstrafrecht Hamburg-Altona – Rechte, Verfahren und Verteidigungsmöglichkeiten

Aktualisiert: 2. Okt.

Ein Ermittlungsverfahren oder eine Anklage im Jugendstrafrecht ist für Jugendliche und ihre Familien eine enorme Belastung. Die Konfrontation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht wirft viele Fragen auf und sorgt für große Unsicherheit. Besonders in einem so lebendigen und vielfältigen Bezirk wie Hamburg-Altona, wo Jugendliche mit zahlreichen Herausforderungen und Einflüssen konfrontiert sind, kann es schnell zu Situationen kommen, die ein juristisches Nachspiel haben. Ob es sich um einen Ladendiebstahl aus einer Mutprobe heraus, eine körperliche Auseinandersetzung auf dem Schulhof oder einen unbedachten Post in den sozialen Medien handelt – die Konsequenzen können weitreichend sein.

 

In diesen Momenten ist es entscheidend, nicht den Kopf zu verlieren und schnell die richtigen Schritte einzuleiten. Das deutsche Jugendstrafrecht unterscheidet sich grundlegend vom Erwachsenenstrafrecht. Sein oberstes Ziel ist nicht die Bestrafung, sondern die Erziehung und die positive Einwirkung auf die Entwicklung des jungen Menschen. Dieser pädagogische Ansatz bietet viele Chancen, das Verfahren in eine konstruktive Richtung zu lenken und eine Stigmatisierung zu vermeiden. Doch diese Chancen müssen aktiv genutzt werden.

 

Als spezialisierte Anwälte für Jugendstrafrecht in Hamburg-Altona wissen wir, wie wichtig eine frühe und professionelle anwaltliche Begleitung ist. Wir verstehen die Sorgen der Eltern und die Ängste der Jugendlichen. Unser Ziel ist es, Ihnen in dieser schwierigen Zeit zur Seite zu stehen, Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Dieser Artikel soll Ihnen einen umfassenden Überblick über das Jugendstrafrecht in Hamburg-Altona geben – von den rechtlichen Grundlagen über den Verfahrensablauf bis hin zu konkreten Handlungsempfehlungen. Wir möchten Ihnen die Sicherheit geben, die Sie jetzt brauchen, und Ihnen zeigen, welche Wege es gibt, um diese Herausforderung gemeinsam zu meistern.


Was macht das Jugendstrafrecht in Hamburg-Altona besonders?

Das Jugendstrafrecht ist ein spezieller Bereich des Strafrechts, der auf die besonderen Bedürfnisse und die Entwicklung von jungen Menschen zugeschnitten ist. Es basiert auf dem Grundsatz „Erziehung vor Strafe“ und verfolgt das Ziel, erneuten Straftaten entgegenzuwirken, indem es pädagogisch auf den Jugendlichen einwirkt. Für Betroffene in Hamburg-Altona ist es wichtig, diese grundlegenden Unterschiede zum Erwachsenenstrafrecht zu verstehen, da sie den gesamten Verlauf des Verfahrens prägen.


2.1 Unterschiede zum Erwachsenenstrafrecht

Der wohl gravierendste Unterschied liegt in der Zielsetzung. Während das allgemeine Strafrecht den Schuldausgleich und die Sühne für begangenes Unrecht in den Vordergrund stellt, fokussiert sich das Jugendstrafrecht auf den Erziehungsgedanken. Ein Jugendlicher, der eine Straftat begeht, wird nicht im selben Maße als „schuldig“ betrachtet wie ein Erwachsener. Das Gesetz geht davon aus, dass junge Menschen in ihrer Entwicklung noch nicht gefestigt sind und ihre Fähigkeit, das Unrecht einer Tat vollständig zu erkennen und danach zu handeln, noch nicht voll ausgeprägt ist.

 

Dieser Ansatz führt zu einer völlig anderen Herangehensweise im Verfahren. Es geht weniger darum, eine Tat zu bestrafen, als vielmehr darum, die Ursachen für das delinquente Verhalten zu ergründen und durch gezielte Maßnahmen eine positive Verhaltensänderung zu bewirken. Dies spiegelt sich auch in der nichtöffentlichen Hauptverhandlung wider, die den Jugendlichen vor einer öffentlichen Bloßstellung schützen soll.


2.2 Gesetzliche Grundlagen

Die zentrale Rechtsquelle für das Jugendstrafrecht ist das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Es enthält alle wesentlichen Regelungen zu den Sanktionen und zum Verfahrensablauf. Das JGG findet Anwendung auf:


  • Jugendliche, die zur Tatzeit zwischen 14 und 17 Jahre alt sind.

  • Heranwachsende, die zur Tatzeit zwischen 18 und 20 Jahre alt sind. Bei Heranwachsenden prüft das Gericht, ob sie in ihrer sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstanden oder ob es sich bei der Tat um eine typische „Jugendverfehlung“ handelte. Ist dies der Fall, wird ebenfalls Jugendstrafrecht angewendet. Andernfalls gilt das Erwachsenenstrafrecht.

 

Kinder unter 14 Jahren sind strafunmündig und können nicht strafrechtlich belangt werden. Hier werden bei Bedarf familiengerichtliche Maßnahmen ergriffen.


2.3 Erziehungsmaßregeln und Sanktionen

Anstelle der im Erwachsenenstrafrecht üblichen Geld- und Freiheitsstrafen sieht das JGG einen breiten Katalog an Reaktionsmöglichkeiten vor, die individuell auf den Jugendlichen zugeschnitten werden. Man unterscheidet drei Stufen:


  1. Erziehungsmaßregeln: Dies sind die mildesten Mittel. Sie sollen die Lebensführung des Jugendlichen positiv beeinflussen. Dazu gehören beispielsweise die Weisung, an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen, eine Beratungsstelle aufzusuchen oder sich um eine Ausbildungsstelle zu bemühen.


2.                      Zuchtmittel: Sie sollen dem Jugendlichen das Unrecht seiner Tat eindringlich bewusst machen. Hierzu zählen die Verwarnung, die Erteilung von Auflagen (z.B. Arbeitsleistungen, eine Wiedergutmachung des Schadens oder eine Geldauflage) und der Jugendarrest (Freizeitarrest, Kurzarrest oder Dauerarrest von bis zu vier Wochen).


3.                      Jugendstrafe: Sie ist die schärfste Sanktion im Jugendstrafrecht und stellt eine Freiheitsstrafe dar, die in einer Jugendstrafanstalt verbüßt wird. Sie wird nur verhängt, wenn Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel nicht ausreichen oder wegen der Schwere der Schuld eine Strafe unumgänglich ist. Die Dauer liegt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren, in Ausnahmefällen bei schweren Verbrechen bis zu zehn Jahren.

 

Ein erfahrener Anwalt für Jugendstrafrecht in Hamburg wird stets darauf hinwirken, die Anwendung der Jugendstrafe zu vermeiden und stattdessen eine pädagogisch sinnvolle und weniger einschneidende Maßnahme zu erreichen.

Häufige Straftaten von Jugendlichen in Hamburg-Altona

Jugendliche Delinquenz ist vielfältig und oft ein Ausdruck von alterstypischen Entwicklungsphasen, sozialem Druck oder persönlichen Krisen. In einem urbanen Umfeld wie Hamburg-Altona gibt es bestimmte Deliktarten, die im Jugendstrafrecht besonders häufig vorkommen. Als Strafverteidiger in Altona haben wir Erfahrung mit einer breiten Palette von Vorwürfen und wissen um die spezifischen Hintergründe.


3.1 Diebstahlsdelikte

Der klassische Ladendiebstahl ist eines der häufigsten Delikte. Oft geschieht er aus einer Mutprobe heraus, aus Imponiergehabe vor Freunden oder einfach aus Unüberlegtheit. Auch der Diebstahl von Fahrrädern oder aus unverschlossenen Autos gehört in diese Kategorie. Während der materielle Schaden oft gering ist, nehmen die Behörden solche Taten ernst, da sie als Einstieg in eine kriminelle Laufbahn gesehen werden können. Eine frühzeitige anwaltliche Intervention kann hier oft eine Einstellung des Verfahrens, möglicherweise gegen eine Auflage, bewirken.


3.2 Körperverletzung und Gewaltdelikte

Konflikte auf dem Schulhof, in der Freizeit oder im Nachtleben können schnell eskalieren. Eine Schlägerei, eine Bedrohung oder eine Nötigung führt rasch zu einer Anzeige wegen Körperverletzung. Oft spielt Gruppendynamik eine entscheidende Rolle. Die Justiz reagiert auf Gewaltdelikte besonders sensibel. Hier ist es für die Verteidigung entscheidend, die genauen Umstände der Tat aufzuklären, die Rolle des eigenen Mandanten zu beleuchten und mögliche Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe (z.B. Notwehr) zu prüfen.


3.3 Drogendelikte

Der Besitz, Erwerb oder auch der Handel mit Betäubungsmitteln, insbesondere Cannabis, ist ein weiteres häufiges Deliktfeld. Jugendliche experimentieren, unterschätzen die Risiken und die rechtlichen Konsequenzen. Die Strafverfolgungsbehörden in Hamburg verfolgen hier eine konsequente Linie. Ein Jugendanwalt in Hamburg wird prüfen, ob die Beweise rechtmäßig erlangt wurden und darauf hinarbeiten, dass das Verfahren, insbesondere bei Ersttätern und geringen Mengen, eingestellt wird und stattdessen suchtpräventive Maßnahmen im Vordergrund stehen.


3.4 Cyberkriminalität und moderne Delikte

Das Internet und die sozialen Medien sind ein zentraler Bestandteil der Lebenswelt von Jugendlichen. Damit einher gehen neue Kriminalitätsformen. Cybermobbing, das Veröffentlichen von peinlichen Fotos oder Videos, Beleidigungen in Chatgruppen oder Urheberrechtsverletzungen durch illegale Downloads sind typische Beispiele. Die Hemmschwelle ist im digitalen Raum oft niedriger, die Konsequenzen aber nicht minder gravierend. Die Verteidigung erfordert hier auch technisches Verständnis und eine sorgfältige Analyse der digitalen Spuren.


3.5 Sachbeschädigung und Vandalismus

Graffiti an Hauswänden, zerkratzte Autoscheiben oder Vandalismus an öffentlichen Einrichtungen sind klassische Delikte, die oft aus Langeweile, Frust oder Geltungsdrang begangen werden. Neben dem strafrechtlichen Verfahren stehen hier oft auch hohe zivilrechtliche Schadensersatzforderungen im Raum. Eine gute Verteidigungsstrategie berücksichtigt beide Aspekte und sucht nach Wegen, eine umfassende Lösung zu finden, beispielsweise durch einen Täter-Opfer-Ausgleich und eine Wiedergutmachung des Schadens.

So läuft ein Jugendstrafverfahren in Hamburg-Altona ab

Das Jugendstrafverfahren ist ein formalisierter Prozess, der jedoch flexibler ist als das Erwachsenenverfahren. Ziel ist es, schnell und pädagogisch angemessen auf die Straftat eines Jugendlichen zu reagieren. Für Betroffene und ihre Eltern ist es hilfreich, die einzelnen Schritte und die beteiligten Akteure zu kennen. In Hamburg-Altona folgt das Verfahren einem klaren Ablauf.


4.1 Ermittlungsverfahren

Alles beginnt mit dem Ermittlungsverfahren, das in der Regel von der Polizei geführt wird. Sobald die Polizei Kenntnis von einer möglichen Straftat erlangt, leitet sie Ermittlungen ein. Dies kann durch eine Anzeige, durch eigene Beobachtungen oder auf andere Weise geschehen. Im Rahmen der Ermittlungen werden Beweise gesammelt, Zeugen befragt und der Sachverhalt aufgeklärt.

 

Für den beschuldigten Jugendlichen bedeutet dies meist die erste Konfrontation mit den Behörden. Er erhält entweder eine Vorladung zur polizeilichen Vernehmung oder einen schriftlichen Anhörungsbogen.

 

Wichtiger Hinweis: An dieser Stelle sollte unbedingt von dem Schweigerecht Gebrauch gemacht werden! Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten. Jede Aussage, die bei der Polizei getätigt wird, kann später im Verfahren verwendet werden. Es ist Ihr gutes Recht, zu sagen: „Ich möchte mich zur Sache nicht äußern und zuerst einen Anwalt sprechen.“ Kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt für Jugendstrafrecht in Hamburg, bevor Sie oder Ihr Kind eine Aussage machen.


4.2 Rolle der Staatsanwaltschaft

Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen wird die Akte an die Staatsanwaltschaft Hamburg übergeben. Dort entscheiden spezialisierte Jugendstaatsanwälte über den weiteren Fortgang des Verfahrens. Sie haben mehrere Möglichkeiten:


  • Einstellung des Verfahrens: Wenn die Schuld als gering anzusehen ist oder kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht, kann das Verfahren eingestellt werden. Dies kann ohne oder mit Auflagen (z.B. die Teilnahme an einem Verkehrsunterricht) geschehen.

  • Diversionsverfahren: Die Staatsanwaltschaft kann von einer Anklage absehen und stattdessen erzieherische Maßnahmen anregen (siehe Abschnitt 5.4).

  • Anklageerhebung: Hält die Staatsanwaltschaft eine gerichtliche Verhandlung für notwendig, erhebt sie Anklage beim zuständigen Jugendgericht. In Hamburg-Altona ist dies das Amtsgericht Hamburg-Altona.

 

Der Strafverteidiger nimmt bereits in diesem Stadium Kontakt mit der Staatsanwaltschaft auf, um auf eine möglichst frühzeitige und positive Erledigung des Verfahrens hinzuwirken.


4.3 Jugendgerichtshilfe

Eine Besonderheit im Jugendstrafverfahren ist die zwingende Beteiligung der Jugendgerichtshilfe (JGH). Die JGH ist Teil des Jugend- und Sozialamtes und wird automatisch eingeschaltet, sobald die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufnimmt. Die Mitarbeiter der JGH sind Sozialpädagogen, deren Aufgabe es ist, die Persönlichkeit, die Entwicklung und das soziale Umfeld des Jugendlichen zu beleuchten.

 

Vor einer möglichen Gerichtsverhandlung lädt die JGH den Jugendlichen und oft auch seine Eltern zu einem Gespräch ein. Dieses Gespräch ist eine wichtige Chance. Die JGH erstellt einen Bericht für das Gericht und gibt eine Empfehlung ab, welche pädagogischen Maßnahmen im konkreten Fall sinnvoll wären. Eine kooperative Haltung gegenüber der JGH ist daher in den meisten Fällen ratsam. Ihr Anwalt wird Sie auf dieses Gespräch vorbereiten und Sie über die richtige Strategie beraten.


4.4 Hauptverhandlung vor dem Jugendgericht

Kommt es zur Anklage, findet die Hauptverhandlung vor dem Jugendgericht Hamburg-Altona statt. Je nach Schwere des Vorwurfs verhandelt entweder ein einzelner Jugendrichter oder das Jugendschöffengericht, das aus einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern (Schöffen) besteht.

 

Die Verhandlung ist nicht öffentlich. Das bedeutet, dass außer den Verfahrensbeteiligten (Richter, Staatsanwalt, Verteidiger, Angeklagter, Eltern, Jugendgerichtshilfe) niemand im Gerichtssaal anwesend ist. Dies soll den Jugendlichen schützen und eine offene Auseinandersetzung mit der Tat ermöglichen.

 

In der Verhandlung wird der Sachverhalt erörtert, Beweise werden gewürdigt und der Jugendliche erhält die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Am Ende fällt das Gericht ein Urteil, das von einer Einstellung über Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel bis hin zur Jugendstrafe reichen kann.

Welche Strafen drohen Jugendlichen in Hamburg-Altona?

Eine der drängendsten Fragen für Betroffene ist die nach den möglichen Konsequenzen. Das Jugendstrafrecht kennt keine starren „Strafkataloge“. Stattdessen bietet das JGG dem Jugendgericht in Hamburg-Altona ein flexibles, dreistufiges System von Sanktionen, um individuell und pädagogisch angemessen auf den Jugendlichen und seine Tat reagieren zu können. Das Ziel ist immer, die für die positive Entwicklung des Jugendlichen am besten geeignete Maßnahme zu finden.


5.1 Erziehungsmaßregeln

Erziehungsmaßregeln sind die mildeste Form der Reaktion und haben einen rein erzieherischen Charakter. Sie sind keine Strafen im eigentlichen Sinne und werden nicht im Erziehungsregister eingetragen. Sie sollen dem Jugendlichen helfen, Defizite in seiner Entwicklung aufzuarbeiten und sein Verhalten positiv zu lenken. Dazu gehören:


  • Weisungen: Das Gericht kann dem Jugendlichen konkrete Anweisungen erteilen, wie z.B. eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle anzunehmen, an einem sozialen Trainingskurs (zur Stärkung der sozialen Kompetenzen) oder einem Anti-Aggressions-Training teilzunehmen, den Kontakt zu bestimmten Personen oder Orten zu meiden oder sich regelmäßig bei einer Beratungsstelle zu melden.

  • Täter-Opfer-Ausgleich: Hier wird versucht, unter Vermittlung eines neutralen Dritten eine außergerichtliche Einigung zwischen Täter und Opfer zu erzielen. Eine erfolgreiche Wiedergutmachung kann zu einer erheblichen Strafmilderung oder sogar zur Einstellung des Verfahrens führen.


5.2 Zuchtmittel

Zuchtmittel sind eine Stufe über den Erziehungsmaßregeln angesiedelt. Sie sollen dem Jugendlichen das Unrecht seiner Tat eindringlich vor Augen führen und eine mahnende Wirkung haben. Sie sind ebenfalls keine Kriminalstrafen, werden aber im Erziehungsregister vermerkt. Die wichtigsten Zuchtmittel sind:


  • Verwarnung: Dies ist die förmliche Zurechtweisung durch den Richter, die das Unrecht der Tat betont.

  • Auflagen: Der Jugendliche muss bestimmte Leistungen erbringen. Dazu zählen die Wiedergutmachung des Schadens, eine persönliche Entschuldigung beim Opfer, das Leisten von gemeinnützigen Arbeitsstunden oder die Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung.

  • Jugendarrest: Dies ist die einschneidendste Form des Zuchtmittels und bedeutet einen kurzzeitigen Freiheitsentzug. Man unterscheidet zwischen Freizeitarrest (am Wochenende), Kurzarrest (bis zu vier Tage) und Dauerarrest (ein bis vier Wochen). Der Arrest soll dem Jugendlichen die Konsequenzen von Straftaten unmissverständlich aufzeigen.


5.3 Jugendstrafe

Die Jugendstrafe ist die schärfste Sanktion und eine echte Freiheitsstrafe, die in einer Jugendstrafanstalt vollstreckt wird. Ihre Verhängung ist an strenge Voraussetzungen geknüpft und kommt nur in Betracht, wenn:


  • wegen der schädlichen Neigungen des Jugendlichen, die in der Tat hervorgetreten sind, Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel nicht ausreichen, oder

  • wegen der Schwere der Schuld eine Strafe erforderlich ist.

 

Die Dauer der Jugendstrafe liegt in der Regel zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Bei Heranwachsenden oder bei besonders schweren Verbrechen (z.B. Mord) kann sie bis zu zehn Jahre betragen. Häufig wird die Vollstreckung der Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Das bedeutet, der Jugendliche bleibt in Freiheit, muss sich aber an bestimmte Auflagen und Weisungen halten und darf sich in der Bewährungszeit nichts mehr zuschulden kommen lassen.


5.4 Diversionsverfahren

Eine besonders wichtige Rolle im Jugendstrafrecht spielt das Diversionsverfahren. „Diversion“ bedeutet „Umleitung“. Ziel ist es, das Verfahren ohne eine förmliche Hauptverhandlung und ein Urteil zu beenden. Dies ist insbesondere bei Ersttätern und bei Delikten der leichten bis mittleren Kriminalität die Regel. Die Staatsanwaltschaft oder das Gericht können das Verfahren einstellen, wenn der Jugendliche an einer erzieherischen Maßnahme teilnimmt. Dies kann ein Täter-Opfer-Ausgleich, die Zahlung eines Geldbetrages oder die Teilnahme an einem sozialen Kurs sein.

 

Die Diversion hat für den Jugendlichen den großen Vorteil, dass sie eine Stigmatisierung durch ein öffentliches Urteil vermeidet und das Verfahren schnell und unbürokratisch beendet. Ein erfahrener Strafverteidiger in Altona wird immer alle Möglichkeiten ausschöpfen, um eine solche Diversionsentscheidung für seinen Mandanten zu erreichen.

Warum Sie einen Anwalt für Jugendstrafrecht in Hamburg-Altona brauchen

Die Konfrontation mit einem Jugendstrafverfahren ist eine Ausnahmesituation. Die Komplexität des Verfahrens, die vielen beteiligten Akteure und die potenziell weitreichenden Konsequenzen machen professionelle rechtliche Unterstützung von Anfang an unverzichtbar. Ein auf Jugendstrafrecht spezialisierter Anwalt ist nicht nur ein juristischer Beistand, sondern auch ein wichtiger strategischer Berater und eine Vertrauensperson für den Jugendlichen und seine Familie.


6.1 Frühe anwaltliche Hilfe

Der wichtigste Rat lautet: Kontaktieren Sie einen Anwalt, sobald Sie von den Ermittlungen erfahren. Ein frühzeitiges Eingreifen kann den Verlauf des Verfahrens entscheidend beeinflussen. Der Anwalt für Jugendstrafrecht in Hamburg wird sofort folgende Schritte einleiten:


  • Akteneinsicht beantragen: Nur der Anwalt erhält vollständige Einsicht in die Ermittlungsakte. Erst auf dieser Grundlage kann eine fundierte Verteidigungsstrategie entwickelt werden.

  • Schweigerecht durchsetzen: Der Anwalt stellt sicher, dass der Jugendliche von seinem Schweigerecht Gebrauch macht und sich nicht durch unüberlegte Aussagen selbst belastet. Er wird alle Kontakte mit den Ermittlungsbehörden koordinieren.

  • Schutz vor Fehlern: In der emotionalen Stresssituation machen Beschuldigte und ihre Eltern oft Fehler, die später nur schwer zu korrigieren sind. Der Anwalt bewahrt die Ruhe, klärt über die nächsten Schritte auf und schützt vor unüberlegten Handlungen.


6.2 Verteidigungsstrategien

Die Verteidigung im Jugendstrafrecht unterscheidet sich erheblich von der im Erwachsenenstrafrecht. Es geht nicht immer nur um die Frage „schuldig oder unschuldig?“. Oft ist das Ziel, das Verfahren so zu lenken, dass es eine pädagogisch sinnvolle und für die Zukunft des Jugendlichen möglichst unbelastende Wendung nimmt. Mögliche Strategien sind:


  • Verfahrenseinstellung anstreben: In sehr vielen Fällen, insbesondere bei Ersttätern und leichteren Delikten, kann eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden (Diversion). Der Anwalt verhandelt mit der Staatsanwaltschaft über geeignete Auflagen oder Weisungen, um eine Hauptverhandlung zu vermeiden.

  • Auf alternative Sanktionen hinarbeiten: Sollte eine Verurteilung unvermeidbar sein, setzt sich der Verteidiger dafür ein, dass anstelle einer Jugendstrafe erzieherische Maßnahmen oder Zuchtmittel verhängt werden, die dem Jugendlichen eine echte Perspektive bieten.

  • Mildernde Umstände herausarbeiten: Der Anwalt trägt alle Umstände vor, die für den Jugendlichen sprechen: eine schwierige Lebensphase, Gruppenzwang, Reue, eine freiwillige Wiedergutmachung des Schadens oder eine positive Sozialprognose.


6.3 Umgang mit Ermittlungsbehörden

Ein erfahrener Strafverteidiger aus Altona kennt die zuständigen Jugendrichter, Staatsanwälte und die Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe. Er weiß, wie die Behörden arbeiten und wie man auf Augenhöhe mit ihnen kommuniziert. Er fungiert als Puffer zwischen den Behörden und der Familie, filtert den Druck und sorgt für einen fairen und rechtsstaatlichen Ablauf des Verfahrens. Er bereitet den Jugendlichen und seine Eltern auf wichtige Termine, wie das Gespräch bei der Jugendgerichtshilfe oder die Hauptverhandlung, vor und begleitet sie dabei. Diese professionelle Begleitung gibt Sicherheit und stellt sicher, dass die Rechte des Jugendlichen jederzeit gewahrt bleiben.

Jugendstrafrecht in Hamburg-Altona: Zuständigkeiten und Besonderheiten

Für ein erfolgreiches Jugendstrafverfahren ist nicht nur die Kenntnis der Gesetze, sondern auch das Wissen um die lokalen Strukturen und die Praxis vor Ort entscheidend. Als Kanzlei mit Sitz in Hamburg-Altona sind wir mit den Gegebenheiten bestens vertraut und können unsere Mandanten zielgerichtet durch das lokale Justizsystem navigieren.


7.1 Zuständige Gerichte

Die erste Frage, die sich stellt, ist die nach dem zuständigen Gericht. Im Jugendstrafrecht richtet sich die Zuständigkeit in der Regel nach dem Wohnort des Jugendlichen zur Zeit der Anklageerhebung. Für Jugendliche und Heranwachsende aus Altona, Ottensen, Bahrenfeld, Othmarschen und den angrenzenden Stadtteilen ist somit primär das Amtsgericht Hamburg-Altona zuständig.


  • Amtsgericht Hamburg-Altona: Das Gericht in der Max-Brauer-Allee 91 beherbergt die spezialisierten Jugendgerichte (Jugendrichter und Jugendschöffengerichte), die für die meisten Jugendstrafsachen zuständig sind.

  • Landgericht Hamburg: Bei besonders schweren Straftaten, wie versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten, wird die Anklage vor den Jugendstrafkammern des Landgerichts Hamburg am Sievekingplatz verhandelt.

 

Ein Strafverteidiger aus Altona kennt die Richter und Staatsanwälte und kann deren Arbeitsweise und Rechtsprechung einschätzen, was für die Entwicklung der Verteidigungsstrategie von großem Vorteil ist.


7.2 Regionale Praxis

In Hamburg wird großer Wert auf die enge Zusammenarbeit zwischen Justiz, Polizei und den sozialen Diensten gelegt. Die Jugendgerichtshilfe spielt eine zentrale Rolle und wird frühzeitig in die Verfahren eingebunden. Die Hamburger Praxis zielt stark darauf ab, durch präventive und erzieherische Maßnahmen eine „kriminelle Karriere“ von vornherein zu verhindern. Das bedeutet, dass die Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens durch ein Diversionsverfahren bei kooperativem Verhalten und einer positiven Sozialprognose gut stehen.

 

Es gibt zudem eine Vielzahl von lokalen Trägern und Projekten, die vom Gericht anerkannte soziale Trainingskurse, Täter-Opfer-Ausgleichsgespräche oder Suchtberatungen anbieten. Die Kenntnis dieser Angebote ermöglicht es einem lokalen Anwalt, passgenaue und vom Gericht akzeptierte Vorschläge für erzieherische Maßnahmen zu unterbreiten.


7.3 Kontakt und Anlaufstellen

Im Ernstfall ist es wichtig, die richtigen Adressen und Ansprechpartner zu kennen. Neben der sofortigen Kontaktaufnahme zu unserer Kanzlei sind folgende Stellen relevant:


  • Amtsgericht Hamburg-Altona: Max-Brauer-Allee 91, 22765 Hamburg

  • Jugendgerichtshilfe (JGH): Zuständig ist das Jugendamt des Bezirks Altona. Die JGH wird sich von selbst bei Ihnen melden.

  • Polizeikommissariate in Altona: Je nach Tatort sind unterschiedliche Kommissariate zuständig (z.B. PK 21 in der Mörkenstraße).

 

Wir als Ihre Anwälte für Jugendstrafrecht in Hamburg-Altona übernehmen die gesamte Kommunikation mit diesen Stellen und stellen sicher, dass alle Fristen gewahrt und alle notwendigen Schritte unternommen werden.

Rechte und Pflichten der Eltern im Jugendstrafverfahren

Ein Jugendstrafverfahren ist eine Belastung für die ganze Familie. Eltern sind oft verunsichert, fühlen sich hilflos und machen sich große Sorgen um die Zukunft ihres Kindes. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass Eltern in diesem Verfahren nicht nur passive Zuschauer sind. Sie haben eigene Rechte und Pflichten und können eine entscheidende Rolle bei der Unterstützung ihres Kindes spielen.


8.1 Rechte der Eltern

Als Erziehungsberechtigte haben Eltern im Jugendstrafverfahren wichtige Rechte, die sie kennen und wahrnehmen sollten:


  • Anwesenheitsrecht: Eltern haben das Recht, bei der polizeilichen Vernehmung ihres Kindes und bei der Hauptverhandlung vor dem Jugendgericht anwesend zu sein. Von diesem Recht sollten sie unbedingt Gebrauch machen. Die Anwesenheit der Eltern gibt dem Jugendlichen Halt und signalisiert dem Gericht ein intaktes familiäres Umfeld.

  • Informationsrecht: Eltern haben das Recht, über die wesentlichen Schritte im Verfahren informiert zu werden. Sie können gemeinsam mit dem Anwalt Akteneinsicht nehmen und sich über den Stand der Ermittlungen auf dem Laufenden halten.

  • Zeugnisverweigerungsrecht: Als nahe Angehörige müssen Eltern keine Angaben machen, die ihr Kind belasten könnten. Sie haben ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht. Ob es strategisch klug ist, von diesem Recht Gebrauch zu machen, sollte immer mit dem Verteidiger besprochen werden.


8.2 Begleitung im Verfahren

Die wichtigste Rolle der Eltern ist die emotionale und moralische Unterstützung ihres Kindes. Zeigen Sie Ihrem Kind, dass Sie zu ihm stehen, auch wenn Sie die Tat missbilligen. Ein stabiler familiärer Rückhalt ist ein entscheidender Faktor, den auch das Gericht bei seiner Entscheidung positiv bewertet.

 

Die Zusammenarbeit mit dem Anwalt für Jugendstrafrecht ist dabei zentral. Seien Sie offen und ehrlich zum Verteidiger. Er unterliegt der Schweigepflicht und kann nur dann optimal helfen, wenn er alle relevanten Informationen kennt. Er wird Sie über die Strategie aufklären und Ihnen erklären, wie Sie Ihr Kind am besten unterstützen können.


8.3 Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe ist ein wichtiger Partner im Verfahren. Sehen Sie das Gespräch bei der JGH nicht als Bedrohung, sondern als Chance. Hier können Sie die familiäre Situation schildern, auf positive Entwicklungen hinweisen und Ihre Bereitschaft zur Mitwirkung zeigen. Eine gute Vorbereitung auf dieses Gespräch ist essenziell. Der Anwalt wird mit Ihnen und Ihrem Kind die möglichen Themen durchgehen und Sie darauf vorbereiten, wie Sie sich am besten präsentieren. Eine konstruktive Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe kann die Weichen für einen positiven Verfahrensausgang stellen.

Praxisbeispiele aus Hamburg-Altona

Um die Theorie greifbarer zu machen, zeigen die folgenden anonymisierten Fallbeispiele, wie Jugendstrafverfahren in der Praxis verlaufen können und welche Lösungen mit der richtigen Verteidigungsstrategie möglich sind.


9.1 Fall 1: Ladendiebstahl aus Mutprobe

Der 15-jährige Max wird dabei erwischt, wie er in einem Elektronikmarkt in Altona Kopfhörer im Wert von 80 Euro einsteckt. Er war mit Freunden unterwegs, die ihn zu einer Mutprobe angestiftet hatten. Der Ladendetektiv hält ihn fest und übergibt ihn der Polizei. Die Eltern sind schockiert und kontaktieren unsere Kanzlei.


  • Verfahrensverlauf: Wir raten Max, bei der Polizei keine Aussage zu machen. Nach Akteneinsicht wird klar, dass die Beweislage eindeutig ist. Wir nehmen Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf, schildern die Hintergründe der Tat (Mutprobe, Gruppendruck) und betonen, dass Max bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist und den Vorfall zutiefst bereut. Parallel dazu meldet sich die Jugendgerichtshilfe bei der Familie.

  • Lösung: Aufgrund unserer Argumentation und der positiven Einschätzung der Jugendgerichtshilfe stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren im Rahmen einer Diversion nach § 45 JGG ein. Max muss an einem eintägigen sozialen Trainingskurs zum Thema „Konsum und Kriminalität“ teilnehmen und sich schriftlich bei dem Geschäftsführer des Marktes entschuldigen. Eine Hauptverhandlung und ein Urteil bleiben ihm erspart.


9.2 Fall 2: Körperverletzung nach einer Party

Die 17-jährige Lena gerät auf dem Nachhauseweg von einer Party in Bahrenfeld in einen Streit mit einer anderen Jugendlichen. Es kommt zu einer Schubserei, bei der die andere Jugendliche stürzt und sich eine Platzwunde am Kopf zuzieht. Sie erstattet Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung.


  • Verfahrensverlauf: Lena erhält eine Vorladung zur Polizei. Ihre Eltern beauftragen uns. Nach Akteneinsicht stellt sich heraus, dass auch Lena im Vorfeld provoziert und beleidigt wurde. Die Staatsanwaltschaft erhebt dennoch Anklage vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Hamburg-Altona. Wir bereiten Lena intensiv auf die Hauptverhandlung und das Gespräch mit der Jugendgerichtshilfe vor.

  • Lösung: In der Hauptverhandlung gelingt es uns, die Vorgeschichte der Tat und die Provokationen glaubhaft darzustellen. Lena entschuldigt sich aufrichtig bei der Geschädigten. Das Gericht wertet die Tat nicht als gefährliche, sondern als einfache Körperverletzung und verurteilt Lena zur Teilnahme an einem Täter-Opfer-Ausgleich sowie zur Leistung von 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit in einem Krankenhaus. Eine Jugendstrafe kann erfolgreich abgewendet werden.


9.3 Fall 3: Besitz von Cannabis

Der 19-jährige Student Tom, ein Heranwachsender, wird bei einer Personenkontrolle im Schanzenviertel mit 5 Gramm Cannabis erwischt. Da er bereits einmal wegen eines kleinen Diebstahls aufgefallen war, droht ihm nun eine Anklage.


  • Verfahrensverlauf: Als Jugendanwalt in Hamburg wissen wir, dass bei Heranwachsenden die Anwendung des Jugendstrafrechts begründet werden muss. Wir stellen in unserer Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft heraus, dass Tom noch bei seinen Eltern wohnt, finanziell von ihnen abhängig ist und die Tat aus jugendlichem Leichtsinn und Experimentierfreude begangen wurde. Wir argumentieren für die Anwendung des Jugendstrafrechts.

  • Lösung: Die Staatsanwaltschaft folgt unserer Argumentation. Das Verfahren wird vor dem Jugendrichter verhandelt. Dieser stellt das Verfahren gemäß § 47 JGG vorläufig ein, unter der Auflage, dass Tom an vier Terminen einer Drogenberatungsstelle teilnimmt und einen negativen Drogentest nachweist. Nachdem Tom die Auflage erfüllt hat, wird das Verfahren endgültig eingestellt. Er gilt weiterhin als nicht vorbestraft.


Was tun bei einem Jugendstrafverfahren in Hamburg-Altona?

Wenn Sie oder Ihr Kind mit einem Jugendstrafverfahren konfrontiert sind, ist es entscheidend, richtig zu handeln. Die ersten Schritte können den weiteren Verlauf des Verfahrens maßgeblich beeinflussen. Hier sind die wichtigsten Handlungsempfehlungen, zusammengefasst von Ihrem Anwalt für Jugendstrafrecht in Hamburg-Altona.


10.1 Sofortmaßnahmen: Die ersten 24 Stunden

  1. Ruhe bewahren: Auch wenn es schwerfällt, versuchen Sie, ruhig und besonnen zu bleiben. Panik und unüberlegte Handlungen schaden nur.

  2. Schweigerecht nutzen: Dies ist die wichtigste Regel. Machen Sie gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder anderen Personen keinerlei Angaben zur Sache. Sagen Sie höflich, aber bestimmt: „Ich möchte mich dazu nicht äußern.“ Dies ist Ihr gutes Recht und darf Ihnen nicht negativ ausgelegt werden.

  3. Nichts unterschreiben: Unterschreiben Sie keine Dokumente, deren Inhalt Sie nicht vollständig verstehen oder die ein Schuldeingeständnis enthalten könnten.

  4. Sofort Anwalt kontaktieren: Nehmen Sie umgehend Kontakt zu einem auf Jugendstrafrecht spezialisierten Anwalt auf. Unsere Kanzlei bietet eine Notfallnummer für dringende Fälle wie eine Festnahme oder Hausdurchsuchung. Ein Anwalt kann sofort intervenieren und die Weichen richtig stellen.


10.2 Langfristige Strategie: Der richtige Weg durch das Verfahren

  • Kooperation mit dem Anwalt: Seien Sie absolut offen und ehrlich zu Ihrem Verteidiger. Er ist Ihre Vertrauensperson und unterliegt der Schweigepflicht. Nur mit allen Informationen kann er die beste Strategie für Sie entwickeln.

  • Vorbereitung auf die Jugendgerichtshilfe: Nehmen Sie den Termin bei der Jugendgerichtshilfe ernst und bereiten Sie sich gut darauf vor. Ihr Anwalt wird Ihnen helfen, die richtigen Schwerpunkte zu setzen und einen positiven Eindruck zu hinterlassen.

  • Aktive Schadenswiedergutmachung: Zeigen Sie Reue und die Bereitschaft, für den entstandenen Schaden geradezustehen. Eine frühzeitige und ehrliche Entschuldigung beim Opfer oder die freiwillige Zahlung von Schmerzensgeld oder Schadensersatz kann sich extrem positiv auf das Verfahren auswirken.

  • Positive Sozialprognose fördern: Das Gericht interessiert sich für die Zukunft des Jugendlichen. Bemühungen um einen Schulabschluss, eine Ausbildung, die Einhaltung von Regeln zu Hause und die Abkehr von negativen Einflüssen sind starke Argumente für eine milde Sanktion.


10.3 Unterstützung finden

Sie sind nicht allein. Neben der anwaltlichen Vertretung gibt es in Hamburg ein breites Netz an Unterstützungsmöglichkeiten. Dazu gehören:


  • Erziehungs- und Familienberatungsstellen: Sie bieten Hilfe bei innerfamiliären Konflikten und Erziehungsfragen.

  • Suchtberatungsstellen: Bei Drogendelikten ist die freiwillige Inanspruchnahme einer Beratung ein wichtiges Signal.

  • Soziale Dienste: Sie können bei der Suche nach Ausbildungsplätzen oder bei der Bewältigung von Alltagsproblemen helfen.

 

Ihr Strafverteidiger in Altona wird Sie über passende Angebote informieren und bei der Kontaktaufnahme unterstützen.

Professionelle Hilfe bei Jugendstrafrecht in Hamburg-Altona: Ihr nächster Schritt

Ein Jugendstrafverfahren ist eine ernste Angelegenheit, aber es ist auch eine Chance. Eine Chance, aus Fehlern zu lernen, sich weiterzuentwickeln und gestärkt aus der Krise hervorzugehen. Das deutsche Jugendstrafrecht mit seinem Fokus auf Erziehung bietet dafür den idealen Rahmen. Doch dieser Rahmen muss aktiv und kompetent gestaltet werden.

 

Wie dieser Artikel gezeigt hat, ist das Verfahren komplex und von vielen Faktoren abhängig: der Art des Delikts, der Persönlichkeit des Jugendlichen, dem familiären Umfeld und nicht zuletzt von der richtigen rechtlichen Strategie. Von der ersten Konfrontation mit der Polizei über die Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe bis hin zur Verhandlung vor dem Jugendgericht Hamburg-Altona – in jeder Phase können entscheidende Weichen gestellt werden.

 

Lassen Sie sich in dieser schwierigen Situation nicht allein. Die frühzeitige Beauftragung eines spezialisierten Anwalts für Jugendstrafrecht ist der wichtigste Schritt, um die Rechte Ihres Kindes zu wahren und den bestmöglichen Ausgang des Verfahrens zu sichern. Ein erfahrener Verteidiger sorgt für Waffengleichheit gegenüber den Ermittlungsbehörden, entwickelt eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie und begleitet Sie sicher und verständnisvoll durch alle Instanzen.

 

Handeln Sie jetzt!

 

Wenn gegen Sie oder Ihr Kind ein Ermittlungsverfahren läuft, zögern Sie nicht. Jeder Tag zählt. Die JK-Kanzlei in Hamburg-Altona ist auf das Jugendstrafrecht spezialisiert und steht Ihnen mit Erfahrung, Kompetenz und Engagement zur Seite.

 

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche und vertrauliche Erstberatung.


 

In dringenden Notfällen, wie einer Festnahme oder Durchsuchung, erreichen Sie uns rund um die Uhr unter unserer Notfallnummer: 0172-4120261.

 

Gemeinsam finden wir den besten Weg für die Zukunft Ihres Kindes.

 

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Jugendstrafrecht Hamburg-Altona – Rechte, Verfahren und Verteidigungsmöglichkeiten

Ein Ermittlungsverfahren oder eine Anklage im Jugendstrafrecht ist für Jugendliche und ihre Familien eine enorme Belastung. Die Konfrontation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht wirft viele Fragen auf und sorgt für große Unsicherheit. Besonders in einem so lebendigen und vielfältigen Bezirk wie Hamburg-Altona, wo Jugendliche mit zahlreichen Herausforderungen und Einflüssen konfrontiert sind, kann es schnell zu Situationen kommen, die ein juristisches Nachspiel haben. Ob es sich um einen Ladendiebstahl aus einer Mutprobe heraus, eine körperliche Auseinandersetzung auf dem Schulhof oder einen unbedachten Post in den sozialen Medien handelt – die Konsequenzen können weitreichend sein.

 

In diesen Momenten ist es entscheidend, nicht den Kopf zu verlieren und schnell die richtigen Schritte einzuleiten. Das deutsche Jugendstrafrecht unterscheidet sich grundlegend vom Erwachsenenstrafrecht. Sein oberstes Ziel ist nicht die Bestrafung, sondern die Erziehung und die positive Einwirkung auf die Entwicklung des jungen Menschen. Dieser pädagogische Ansatz bietet viele Chancen, das Verfahren in eine konstruktive Richtung zu lenken und eine Stigmatisierung zu vermeiden. Doch diese Chancen müssen aktiv genutzt werden.

 

Als spezialisierte Anwälte für Jugendstrafrecht in Hamburg-Altona wissen wir, wie wichtig eine frühe und professionelle anwaltliche Begleitung ist. Wir verstehen die Sorgen der Eltern und die Ängste der Jugendlichen. Unser Ziel ist es, Ihnen in dieser schwierigen Zeit zur Seite zu stehen, Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Dieser Artikel soll Ihnen einen umfassenden Überblick über das Jugendstrafrecht in Hamburg-Altona geben – von den rechtlichen Grundlagen über den Verfahrensablauf bis hin zu konkreten Handlungsempfehlungen. Wir möchten Ihnen die Sicherheit geben, die Sie jetzt brauchen, und Ihnen zeigen, welche Wege es gibt, um diese Herausforderung gemeinsam zu meistern.

Was macht das Jugendstrafrecht in Hamburg-Altona besonders?

Das Jugendstrafrecht ist ein spezieller Bereich des Strafrechts, der auf die besonderen Bedürfnisse und die Entwicklung von jungen Menschen zugeschnitten ist. Es basiert auf dem Grundsatz „Erziehung vor Strafe“ und verfolgt das Ziel, erneuten Straftaten entgegenzuwirken, indem es pädagogisch auf den Jugendlichen einwirkt. Für Betroffene in Hamburg-Altona ist es wichtig, diese grundlegenden Unterschiede zum Erwachsenenstrafrecht zu verstehen, da sie den gesamten Verlauf des Verfahrens prägen.


2.1 Unterschiede zum Erwachsenenstrafrecht

Der wohl gravierendste Unterschied liegt in der Zielsetzung. Während das allgemeine Strafrecht den Schuldausgleich und die Sühne für begangenes Unrecht in den Vordergrund stellt, fokussiert sich das Jugendstrafrecht auf den Erziehungsgedanken. Ein Jugendlicher, der eine Straftat begeht, wird nicht im selben Maße als „schuldig“ betrachtet wie ein Erwachsener. Das Gesetz geht davon aus, dass junge Menschen in ihrer Entwicklung noch nicht gefestigt sind und ihre Fähigkeit, das Unrecht einer Tat vollständig zu erkennen und danach zu handeln, noch nicht voll ausgeprägt ist.

 

Dieser Ansatz führt zu einer völlig anderen Herangehensweise im Verfahren. Es geht weniger darum, eine Tat zu bestrafen, als vielmehr darum, die Ursachen für das delinquente Verhalten zu ergründen und durch gezielte Maßnahmen eine positive Verhaltensänderung zu bewirken. Dies spiegelt sich auch in der nichtöffentlichen Hauptverhandlung wider, die den Jugendlichen vor einer öffentlichen Bloßstellung schützen soll.


2.2 Gesetzliche Grundlagen

Die zentrale Rechtsquelle für das Jugendstrafrecht ist das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Es enthält alle wesentlichen Regelungen zu den Sanktionen und zum Verfahrensablauf. Das JGG findet Anwendung auf:


  • Jugendliche, die zur Tatzeit zwischen 14 und 17 Jahre alt sind.

  • Heranwachsende, die zur Tatzeit zwischen 18 und 20 Jahre alt sind. Bei Heranwachsenden prüft das Gericht, ob sie in ihrer sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstanden oder ob es sich bei der Tat um eine typische „Jugendverfehlung“ handelte. Ist dies der Fall, wird ebenfalls Jugendstrafrecht angewendet. Andernfalls gilt das Erwachsenenstrafrecht.

 

Kinder unter 14 Jahren sind strafunmündig und können nicht strafrechtlich belangt werden. Hier werden bei Bedarf familiengerichtliche Maßnahmen ergriffen.


2.3 Erziehungsmaßregeln und Sanktionen

Anstelle der im Erwachsenenstrafrecht üblichen Geld- und Freiheitsstrafen sieht das JGG einen breiten Katalog an Reaktionsmöglichkeiten vor, die individuell auf den Jugendlichen zugeschnitten werden. Man unterscheidet drei Stufen:


  1. Erziehungsmaßregeln: Dies sind die mildesten Mittel. Sie sollen die Lebensführung des Jugendlichen positiv beeinflussen. Dazu gehören beispielsweise die Weisung, an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen, eine Beratungsstelle aufzusuchen oder sich um eine Ausbildungsstelle zu bemühen.


2.                      Zuchtmittel: Sie sollen dem Jugendlichen das Unrecht seiner Tat eindringlich bewusst machen. Hierzu zählen die Verwarnung, die Erteilung von Auflagen (z.B. Arbeitsleistungen, eine Wiedergutmachung des Schadens oder eine Geldauflage) und der Jugendarrest (Freizeitarrest, Kurzarrest oder Dauerarrest von bis zu vier Wochen).


3.                      Jugendstrafe: Sie ist die schärfste Sanktion im Jugendstrafrecht und stellt eine Freiheitsstrafe dar, die in einer Jugendstrafanstalt verbüßt wird. Sie wird nur verhängt, wenn Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel nicht ausreichen oder wegen der Schwere der Schuld eine Strafe unumgänglich ist. Die Dauer liegt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren, in Ausnahmefällen bei schweren Verbrechen bis zu zehn Jahren.

 

Ein erfahrener Anwalt für Jugendstrafrecht in Hamburg wird stets darauf hinwirken, die Anwendung der Jugendstrafe zu vermeiden und stattdessen eine pädagogisch sinnvolle und weniger einschneidende Maßnahme zu erreichen.

Häufige Straftaten von Jugendlichen in Hamburg-Altona

Jugendliche Delinquenz ist vielfältig und oft ein Ausdruck von alterstypischen Entwicklungsphasen, sozialem Druck oder persönlichen Krisen. In einem urbanen Umfeld wie Hamburg-Altona gibt es bestimmte Deliktarten, die im Jugendstrafrecht besonders häufig vorkommen. Als Strafverteidiger in Altona haben wir Erfahrung mit einer breiten Palette von Vorwürfen und wissen um die spezifischen Hintergründe.


3.1 Diebstahlsdelikte

Der klassische Ladendiebstahl ist eines der häufigsten Delikte. Oft geschieht er aus einer Mutprobe heraus, aus Imponiergehabe vor Freunden oder einfach aus Unüberlegtheit. Auch der Diebstahl von Fahrrädern oder aus unverschlossenen Autos gehört in diese Kategorie. Während der materielle Schaden oft gering ist, nehmen die Behörden solche Taten ernst, da sie als Einstieg in eine kriminelle Laufbahn gesehen werden können. Eine frühzeitige anwaltliche Intervention kann hier oft eine Einstellung des Verfahrens, möglicherweise gegen eine Auflage, bewirken.


3.2 Körperverletzung und Gewaltdelikte

Konflikte auf dem Schulhof, in der Freizeit oder im Nachtleben können schnell eskalieren. Eine Schlägerei, eine Bedrohung oder eine Nötigung führt rasch zu einer Anzeige wegen Körperverletzung. Oft spielt Gruppendynamik eine entscheidende Rolle. Die Justiz reagiert auf Gewaltdelikte besonders sensibel. Hier ist es für die Verteidigung entscheidend, die genauen Umstände der Tat aufzuklären, die Rolle des eigenen Mandanten zu beleuchten und mögliche Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe (z.B. Notwehr) zu prüfen.


3.3 Drogendelikte

Der Besitz, Erwerb oder auch der Handel mit Betäubungsmitteln, insbesondere Cannabis, ist ein weiteres häufiges Deliktfeld. Jugendliche experimentieren, unterschätzen die Risiken und die rechtlichen Konsequenzen. Die Strafverfolgungsbehörden in Hamburg verfolgen hier eine konsequente Linie. Ein Jugendanwalt in Hamburg wird prüfen, ob die Beweise rechtmäßig erlangt wurden und darauf hinarbeiten, dass das Verfahren, insbesondere bei Ersttätern und geringen Mengen, eingestellt wird und stattdessen suchtpräventive Maßnahmen im Vordergrund stehen.


3.4 Cyberkriminalität und moderne Delikte

Das Internet und die sozialen Medien sind ein zentraler Bestandteil der Lebenswelt von Jugendlichen. Damit einher gehen neue Kriminalitätsformen. Cybermobbing, das Veröffentlichen von peinlichen Fotos oder Videos, Beleidigungen in Chatgruppen oder Urheberrechtsverletzungen durch illegale Downloads sind typische Beispiele. Die Hemmschwelle ist im digitalen Raum oft niedriger, die Konsequenzen aber nicht minder gravierend. Die Verteidigung erfordert hier auch technisches Verständnis und eine sorgfältige Analyse der digitalen Spuren.


3.5 Sachbeschädigung und Vandalismus

Graffiti an Hauswänden, zerkratzte Autoscheiben oder Vandalismus an öffentlichen Einrichtungen sind klassische Delikte, die oft aus Langeweile, Frust oder Geltungsdrang begangen werden. Neben dem strafrechtlichen Verfahren stehen hier oft auch hohe zivilrechtliche Schadensersatzforderungen im Raum. Eine gute Verteidigungsstrategie berücksichtigt beide Aspekte und sucht nach Wegen, eine umfassende Lösung zu finden, beispielsweise durch einen Täter-Opfer-Ausgleich und eine Wiedergutmachung des Schadens.

So läuft ein Jugendstrafverfahren in Hamburg-Altona ab

Das Jugendstrafverfahren ist ein formalisierter Prozess, der jedoch flexibler ist als das Erwachsenenverfahren. Ziel ist es, schnell und pädagogisch angemessen auf die Straftat eines Jugendlichen zu reagieren. Für Betroffene und ihre Eltern ist es hilfreich, die einzelnen Schritte und die beteiligten Akteure zu kennen. In Hamburg-Altona folgt das Verfahren einem klaren Ablauf.


4.1 Ermittlungsverfahren

Alles beginnt mit dem Ermittlungsverfahren, das in der Regel von der Polizei geführt wird. Sobald die Polizei Kenntnis von einer möglichen Straftat erlangt, leitet sie Ermittlungen ein. Dies kann durch eine Anzeige, durch eigene Beobachtungen oder auf andere Weise geschehen. Im Rahmen der Ermittlungen werden Beweise gesammelt, Zeugen befragt und der Sachverhalt aufgeklärt.

 

Für den beschuldigten Jugendlichen bedeutet dies meist die erste Konfrontation mit den Behörden. Er erhält entweder eine Vorladung zur polizeilichen Vernehmung oder einen schriftlichen Anhörungsbogen.

 

Wichtiger Hinweis: An dieser Stelle sollte unbedingt von dem Schweigerecht Gebrauch gemacht werden! Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten. Jede Aussage, die bei der Polizei getätigt wird, kann später im Verfahren verwendet werden. Es ist Ihr gutes Recht, zu sagen: „Ich möchte mich zur Sache nicht äußern und zuerst einen Anwalt sprechen.“ Kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt für Jugendstrafrecht in Hamburg, bevor Sie oder Ihr Kind eine Aussage machen.


4.2 Rolle der Staatsanwaltschaft

Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen wird die Akte an die Staatsanwaltschaft Hamburg übergeben. Dort entscheiden spezialisierte Jugendstaatsanwälte über den weiteren Fortgang des Verfahrens. Sie haben mehrere Möglichkeiten:


  • Einstellung des Verfahrens: Wenn die Schuld als gering anzusehen ist oder kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht, kann das Verfahren eingestellt werden. Dies kann ohne oder mit Auflagen (z.B. die Teilnahme an einem Verkehrsunterricht) geschehen.

  • Diversionsverfahren: Die Staatsanwaltschaft kann von einer Anklage absehen und stattdessen erzieherische Maßnahmen anregen (siehe Abschnitt 5.4).

  • Anklageerhebung: Hält die Staatsanwaltschaft eine gerichtliche Verhandlung für notwendig, erhebt sie Anklage beim zuständigen Jugendgericht. In Hamburg-Altona ist dies das Amtsgericht Hamburg-Altona.

 

Der Strafverteidiger nimmt bereits in diesem Stadium Kontakt mit der Staatsanwaltschaft auf, um auf eine möglichst frühzeitige und positive Erledigung des Verfahrens hinzuwirken.


4.3 Jugendgerichtshilfe

Eine Besonderheit im Jugendstrafverfahren ist die zwingende Beteiligung der Jugendgerichtshilfe (JGH). Die JGH ist Teil des Jugend- und Sozialamtes und wird automatisch eingeschaltet, sobald die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufnimmt. Die Mitarbeiter der JGH sind Sozialpädagogen, deren Aufgabe es ist, die Persönlichkeit, die Entwicklung und das soziale Umfeld des Jugendlichen zu beleuchten.

 

Vor einer möglichen Gerichtsverhandlung lädt die JGH den Jugendlichen und oft auch seine Eltern zu einem Gespräch ein. Dieses Gespräch ist eine wichtige Chance. Die JGH erstellt einen Bericht für das Gericht und gibt eine Empfehlung ab, welche pädagogischen Maßnahmen im konkreten Fall sinnvoll wären. Eine kooperative Haltung gegenüber der JGH ist daher in den meisten Fällen ratsam. Ihr Anwalt wird Sie auf dieses Gespräch vorbereiten und Sie über die richtige Strategie beraten.


4.4 Hauptverhandlung vor dem Jugendgericht

Kommt es zur Anklage, findet die Hauptverhandlung vor dem Jugendgericht Hamburg-Altona statt. Je nach Schwere des Vorwurfs verhandelt entweder ein einzelner Jugendrichter oder das Jugendschöffengericht, das aus einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern (Schöffen) besteht.

 

Die Verhandlung ist nicht öffentlich. Das bedeutet, dass außer den Verfahrensbeteiligten (Richter, Staatsanwalt, Verteidiger, Angeklagter, Eltern, Jugendgerichtshilfe) niemand im Gerichtssaal anwesend ist. Dies soll den Jugendlichen schützen und eine offene Auseinandersetzung mit der Tat ermöglichen.

 

In der Verhandlung wird der Sachverhalt erörtert, Beweise werden gewürdigt und der Jugendliche erhält die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Am Ende fällt das Gericht ein Urteil, das von einer Einstellung über Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel bis hin zur Jugendstrafe reichen kann.

Welche Strafen drohen Jugendlichen in Hamburg-Altona?

Eine der drängendsten Fragen für Betroffene ist die nach den möglichen Konsequenzen. Das Jugendstrafrecht kennt keine starren „Strafkataloge“. Stattdessen bietet das JGG dem Jugendgericht in Hamburg-Altona ein flexibles, dreistufiges System von Sanktionen, um individuell und pädagogisch angemessen auf den Jugendlichen und seine Tat reagieren zu können. Das Ziel ist immer, die für die positive Entwicklung des Jugendlichen am besten geeignete Maßnahme zu finden.


5.1 Erziehungsmaßregeln

Erziehungsmaßregeln sind die mildeste Form der Reaktion und haben einen rein erzieherischen Charakter. Sie sind keine Strafen im eigentlichen Sinne und werden nicht im Erziehungsregister eingetragen. Sie sollen dem Jugendlichen helfen, Defizite in seiner Entwicklung aufzuarbeiten und sein Verhalten positiv zu lenken. Dazu gehören:


  • Weisungen: Das Gericht kann dem Jugendlichen konkrete Anweisungen erteilen, wie z.B. eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle anzunehmen, an einem sozialen Trainingskurs (zur Stärkung der sozialen Kompetenzen) oder einem Anti-Aggressions-Training teilzunehmen, den Kontakt zu bestimmten Personen oder Orten zu meiden oder sich regelmäßig bei einer Beratungsstelle zu melden.

  • Täter-Opfer-Ausgleich: Hier wird versucht, unter Vermittlung eines neutralen Dritten eine außergerichtliche Einigung zwischen Täter und Opfer zu erzielen. Eine erfolgreiche Wiedergutmachung kann zu einer erheblichen Strafmilderung oder sogar zur Einstellung des Verfahrens führen.


5.2 Zuchtmittel

Zuchtmittel sind eine Stufe über den Erziehungsmaßregeln angesiedelt. Sie sollen dem Jugendlichen das Unrecht seiner Tat eindringlich vor Augen führen und eine mahnende Wirkung haben. Sie sind ebenfalls keine Kriminalstrafen, werden aber im Erziehungsregister vermerkt. Die wichtigsten Zuchtmittel sind:


  • Verwarnung: Dies ist die förmliche Zurechtweisung durch den Richter, die das Unrecht der Tat betont.

  • Auflagen: Der Jugendliche muss bestimmte Leistungen erbringen. Dazu zählen die Wiedergutmachung des Schadens, eine persönliche Entschuldigung beim Opfer, das Leisten von gemeinnützigen Arbeitsstunden oder die Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung.

  • Jugendarrest: Dies ist die einschneidendste Form des Zuchtmittels und bedeutet einen kurzzeitigen Freiheitsentzug. Man unterscheidet zwischen Freizeitarrest (am Wochenende), Kurzarrest (bis zu vier Tage) und Dauerarrest (ein bis vier Wochen). Der Arrest soll dem Jugendlichen die Konsequenzen von Straftaten unmissverständlich aufzeigen.


5.3 Jugendstrafe

Die Jugendstrafe ist die schärfste Sanktion und eine echte Freiheitsstrafe, die in einer Jugendstrafanstalt vollstreckt wird. Ihre Verhängung ist an strenge Voraussetzungen geknüpft und kommt nur in Betracht, wenn:


  • wegen der schädlichen Neigungen des Jugendlichen, die in der Tat hervorgetreten sind, Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel nicht ausreichen, oder

  • wegen der Schwere der Schuld eine Strafe erforderlich ist.

 

Die Dauer der Jugendstrafe liegt in der Regel zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Bei Heranwachsenden oder bei besonders schweren Verbrechen (z.B. Mord) kann sie bis zu zehn Jahre betragen. Häufig wird die Vollstreckung der Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Das bedeutet, der Jugendliche bleibt in Freiheit, muss sich aber an bestimmte Auflagen und Weisungen halten und darf sich in der Bewährungszeit nichts mehr zuschulden kommen lassen.


5.4 Diversionsverfahren

Eine besonders wichtige Rolle im Jugendstrafrecht spielt das Diversionsverfahren. „Diversion“ bedeutet „Umleitung“. Ziel ist es, das Verfahren ohne eine förmliche Hauptverhandlung und ein Urteil zu beenden. Dies ist insbesondere bei Ersttätern und bei Delikten der leichten bis mittleren Kriminalität die Regel. Die Staatsanwaltschaft oder das Gericht können das Verfahren einstellen, wenn der Jugendliche an einer erzieherischen Maßnahme teilnimmt. Dies kann ein Täter-Opfer-Ausgleich, die Zahlung eines Geldbetrages oder die Teilnahme an einem sozialen Kurs sein.

 

Die Diversion hat für den Jugendlichen den großen Vorteil, dass sie eine Stigmatisierung durch ein öffentliches Urteil vermeidet und das Verfahren schnell und unbürokratisch beendet. Ein erfahrener Strafverteidiger in Altona wird immer alle Möglichkeiten ausschöpfen, um eine solche Diversionsentscheidung für seinen Mandanten zu erreichen.

Warum Sie einen Anwalt für Jugendstrafrecht in Hamburg-Altona brauchen

Die Konfrontation mit einem Jugendstrafverfahren ist eine Ausnahmesituation. Die Komplexität des Verfahrens, die vielen beteiligten Akteure und die potenziell weitreichenden Konsequenzen machen professionelle rechtliche Unterstützung von Anfang an unverzichtbar. Ein auf Jugendstrafrecht spezialisierter Anwalt ist nicht nur ein juristischer Beistand, sondern auch ein wichtiger strategischer Berater und eine Vertrauensperson für den Jugendlichen und seine Familie.


6.1 Frühe anwaltliche Hilfe

Der wichtigste Rat lautet: Kontaktieren Sie einen Anwalt, sobald Sie von den Ermittlungen erfahren. Ein frühzeitiges Eingreifen kann den Verlauf des Verfahrens entscheidend beeinflussen. Der Anwalt für Jugendstrafrecht in Hamburg wird sofort folgende Schritte einleiten:


  • Akteneinsicht beantragen: Nur der Anwalt erhält vollständige Einsicht in die Ermittlungsakte. Erst auf dieser Grundlage kann eine fundierte Verteidigungsstrategie entwickelt werden.

  • Schweigerecht durchsetzen: Der Anwalt stellt sicher, dass der Jugendliche von seinem Schweigerecht Gebrauch macht und sich nicht durch unüberlegte Aussagen selbst belastet. Er wird alle Kontakte mit den Ermittlungsbehörden koordinieren.

  • Schutz vor Fehlern: In der emotionalen Stresssituation machen Beschuldigte und ihre Eltern oft Fehler, die später nur schwer zu korrigieren sind. Der Anwalt bewahrt die Ruhe, klärt über die nächsten Schritte auf und schützt vor unüberlegten Handlungen.


6.2 Verteidigungsstrategien

Die Verteidigung im Jugendstrafrecht unterscheidet sich erheblich von der im Erwachsenenstrafrecht. Es geht nicht immer nur um die Frage „schuldig oder unschuldig?“. Oft ist das Ziel, das Verfahren so zu lenken, dass es eine pädagogisch sinnvolle und für die Zukunft des Jugendlichen möglichst unbelastende Wendung nimmt. Mögliche Strategien sind:


  • Verfahrenseinstellung anstreben: In sehr vielen Fällen, insbesondere bei Ersttätern und leichteren Delikten, kann eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden (Diversion). Der Anwalt verhandelt mit der Staatsanwaltschaft über geeignete Auflagen oder Weisungen, um eine Hauptverhandlung zu vermeiden.

  • Auf alternative Sanktionen hinarbeiten: Sollte eine Verurteilung unvermeidbar sein, setzt sich der Verteidiger dafür ein, dass anstelle einer Jugendstrafe erzieherische Maßnahmen oder Zuchtmittel verhängt werden, die dem Jugendlichen eine echte Perspektive bieten.

  • Mildernde Umstände herausarbeiten: Der Anwalt trägt alle Umstände vor, die für den Jugendlichen sprechen: eine schwierige Lebensphase, Gruppenzwang, Reue, eine freiwillige Wiedergutmachung des Schadens oder eine positive Sozialprognose.


6.3 Umgang mit Ermittlungsbehörden

Ein erfahrener Strafverteidiger aus Altona kennt die zuständigen Jugendrichter, Staatsanwälte und die Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe. Er weiß, wie die Behörden arbeiten und wie man auf Augenhöhe mit ihnen kommuniziert. Er fungiert als Puffer zwischen den Behörden und der Familie, filtert den Druck und sorgt für einen fairen und rechtsstaatlichen Ablauf des Verfahrens. Er bereitet den Jugendlichen und seine Eltern auf wichtige Termine, wie das Gespräch bei der Jugendgerichtshilfe oder die Hauptverhandlung, vor und begleitet sie dabei. Diese professionelle Begleitung gibt Sicherheit und stellt sicher, dass die Rechte des Jugendlichen jederzeit gewahrt bleiben.

Jugendstrafrecht in Hamburg-Altona: Zuständigkeiten und Besonderheiten

Für ein erfolgreiches Jugendstrafverfahren ist nicht nur die Kenntnis der Gesetze, sondern auch das Wissen um die lokalen Strukturen und die Praxis vor Ort entscheidend. Als Kanzlei mit Sitz in Hamburg-Altona sind wir mit den Gegebenheiten bestens vertraut und können unsere Mandanten zielgerichtet durch das lokale Justizsystem navigieren.


7.1 Zuständige Gerichte

Die erste Frage, die sich stellt, ist die nach dem zuständigen Gericht. Im Jugendstrafrecht richtet sich die Zuständigkeit in der Regel nach dem Wohnort des Jugendlichen zur Zeit der Anklageerhebung. Für Jugendliche und Heranwachsende aus Altona, Ottensen, Bahrenfeld, Othmarschen und den angrenzenden Stadtteilen ist somit primär das Amtsgericht Hamburg-Altona zuständig.


  • Amtsgericht Hamburg-Altona: Das Gericht in der Max-Brauer-Allee 91 beherbergt die spezialisierten Jugendgerichte (Jugendrichter und Jugendschöffengerichte), die für die meisten Jugendstrafsachen zuständig sind.

  • Landgericht Hamburg: Bei besonders schweren Straftaten, wie versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten, wird die Anklage vor den Jugendstrafkammern des Landgerichts Hamburg am Sievekingplatz verhandelt.

 

Ein Strafverteidiger aus Altona kennt die Richter und Staatsanwälte und kann deren Arbeitsweise und Rechtsprechung einschätzen, was für die Entwicklung der Verteidigungsstrategie von großem Vorteil ist.


7.2 Regionale Praxis

In Hamburg wird großer Wert auf die enge Zusammenarbeit zwischen Justiz, Polizei und den sozialen Diensten gelegt. Die Jugendgerichtshilfe spielt eine zentrale Rolle und wird frühzeitig in die Verfahren eingebunden. Die Hamburger Praxis zielt stark darauf ab, durch präventive und erzieherische Maßnahmen eine „kriminelle Karriere“ von vornherein zu verhindern. Das bedeutet, dass die Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens durch ein Diversionsverfahren bei kooperativem Verhalten und einer positiven Sozialprognose gut stehen.

 

Es gibt zudem eine Vielzahl von lokalen Trägern und Projekten, die vom Gericht anerkannte soziale Trainingskurse, Täter-Opfer-Ausgleichsgespräche oder Suchtberatungen anbieten. Die Kenntnis dieser Angebote ermöglicht es einem lokalen Anwalt, passgenaue und vom Gericht akzeptierte Vorschläge für erzieherische Maßnahmen zu unterbreiten.


7.3 Kontakt und Anlaufstellen

Im Ernstfall ist es wichtig, die richtigen Adressen und Ansprechpartner zu kennen. Neben der sofortigen Kontaktaufnahme zu unserer Kanzlei sind folgende Stellen relevant:


  • Amtsgericht Hamburg-Altona: Max-Brauer-Allee 91, 22765 Hamburg

  • Jugendgerichtshilfe (JGH): Zuständig ist das Jugendamt des Bezirks Altona. Die JGH wird sich von selbst bei Ihnen melden.

  • Polizeikommissariate in Altona: Je nach Tatort sind unterschiedliche Kommissariate zuständig (z.B. PK 21 in der Mörkenstraße).

 

Wir als Ihre Anwälte für Jugendstrafrecht in Hamburg-Altona übernehmen die gesamte Kommunikation mit diesen Stellen und stellen sicher, dass alle Fristen gewahrt und alle notwendigen Schritte unternommen werden.

Rechte und Pflichten der Eltern im Jugendstrafverfahren

Ein Jugendstrafverfahren ist eine Belastung für die ganze Familie. Eltern sind oft verunsichert, fühlen sich hilflos und machen sich große Sorgen um die Zukunft ihres Kindes. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass Eltern in diesem Verfahren nicht nur passive Zuschauer sind. Sie haben eigene Rechte und Pflichten und können eine entscheidende Rolle bei der Unterstützung ihres Kindes spielen.


8.1 Rechte der Eltern

Als Erziehungsberechtigte haben Eltern im Jugendstrafverfahren wichtige Rechte, die sie kennen und wahrnehmen sollten:


  • Anwesenheitsrecht: Eltern haben das Recht, bei der polizeilichen Vernehmung ihres Kindes und bei der Hauptverhandlung vor dem Jugendgericht anwesend zu sein. Von diesem Recht sollten sie unbedingt Gebrauch machen. Die Anwesenheit der Eltern gibt dem Jugendlichen Halt und signalisiert dem Gericht ein intaktes familiäres Umfeld.

  • Informationsrecht: Eltern haben das Recht, über die wesentlichen Schritte im Verfahren informiert zu werden. Sie können gemeinsam mit dem Anwalt Akteneinsicht nehmen und sich über den Stand der Ermittlungen auf dem Laufenden halten.

  • Zeugnisverweigerungsrecht: Als nahe Angehörige müssen Eltern keine Angaben machen, die ihr Kind belasten könnten. Sie haben ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht. Ob es strategisch klug ist, von diesem Recht Gebrauch zu machen, sollte immer mit dem Verteidiger besprochen werden.


8.2 Begleitung im Verfahren

Die wichtigste Rolle der Eltern ist die emotionale und moralische Unterstützung ihres Kindes. Zeigen Sie Ihrem Kind, dass Sie zu ihm stehen, auch wenn Sie die Tat missbilligen. Ein stabiler familiärer Rückhalt ist ein entscheidender Faktor, den auch das Gericht bei seiner Entscheidung positiv bewertet.

 

Die Zusammenarbeit mit dem Anwalt für Jugendstrafrecht ist dabei zentral. Seien Sie offen und ehrlich zum Verteidiger. Er unterliegt der Schweigepflicht und kann nur dann optimal helfen, wenn er alle relevanten Informationen kennt. Er wird Sie über die Strategie aufklären und Ihnen erklären, wie Sie Ihr Kind am besten unterstützen können.


8.3 Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe ist ein wichtiger Partner im Verfahren. Sehen Sie das Gespräch bei der JGH nicht als Bedrohung, sondern als Chance. Hier können Sie die familiäre Situation schildern, auf positive Entwicklungen hinweisen und Ihre Bereitschaft zur Mitwirkung zeigen. Eine gute Vorbereitung auf dieses Gespräch ist essenziell. Der Anwalt wird mit Ihnen und Ihrem Kind die möglichen Themen durchgehen und Sie darauf vorbereiten, wie Sie sich am besten präsentieren. Eine konstruktive Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe kann die Weichen für einen positiven Verfahrensausgang stellen.

Praxisbeispiele aus Hamburg-Altona

Um die Theorie greifbarer zu machen, zeigen die folgenden anonymisierten Fallbeispiele, wie Jugendstrafverfahren in der Praxis verlaufen können und welche Lösungen mit der richtigen Verteidigungsstrategie möglich sind.


9.1 Fall 1: Ladendiebstahl aus Mutprobe

Der 15-jährige Max wird dabei erwischt, wie er in einem Elektronikmarkt in Altona Kopfhörer im Wert von 80 Euro einsteckt. Er war mit Freunden unterwegs, die ihn zu einer Mutprobe angestiftet hatten. Der Ladendetektiv hält ihn fest und übergibt ihn der Polizei. Die Eltern sind schockiert und kontaktieren unsere Kanzlei.


  • Verfahrensverlauf: Wir raten Max, bei der Polizei keine Aussage zu machen. Nach Akteneinsicht wird klar, dass die Beweislage eindeutig ist. Wir nehmen Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf, schildern die Hintergründe der Tat (Mutprobe, Gruppendruck) und betonen, dass Max bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist und den Vorfall zutiefst bereut. Parallel dazu meldet sich die Jugendgerichtshilfe bei der Familie.

  • Lösung: Aufgrund unserer Argumentation und der positiven Einschätzung der Jugendgerichtshilfe stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren im Rahmen einer Diversion nach § 45 JGG ein. Max muss an einem eintägigen sozialen Trainingskurs zum Thema „Konsum und Kriminalität“ teilnehmen und sich schriftlich bei dem Geschäftsführer des Marktes entschuldigen. Eine Hauptverhandlung und ein Urteil bleiben ihm erspart.


9.2 Fall 2: Körperverletzung nach einer Party

Die 17-jährige Lena gerät auf dem Nachhauseweg von einer Party in Bahrenfeld in einen Streit mit einer anderen Jugendlichen. Es kommt zu einer Schubserei, bei der die andere Jugendliche stürzt und sich eine Platzwunde am Kopf zuzieht. Sie erstattet Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung.


  • Verfahrensverlauf: Lena erhält eine Vorladung zur Polizei. Ihre Eltern beauftragen uns. Nach Akteneinsicht stellt sich heraus, dass auch Lena im Vorfeld provoziert und beleidigt wurde. Die Staatsanwaltschaft erhebt dennoch Anklage vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Hamburg-Altona. Wir bereiten Lena intensiv auf die Hauptverhandlung und das Gespräch mit der Jugendgerichtshilfe vor.

  • Lösung: In der Hauptverhandlung gelingt es uns, die Vorgeschichte der Tat und die Provokationen glaubhaft darzustellen. Lena entschuldigt sich aufrichtig bei der Geschädigten. Das Gericht wertet die Tat nicht als gefährliche, sondern als einfache Körperverletzung und verurteilt Lena zur Teilnahme an einem Täter-Opfer-Ausgleich sowie zur Leistung von 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit in einem Krankenhaus. Eine Jugendstrafe kann erfolgreich abgewendet werden.


9.3 Fall 3: Besitz von Cannabis

Der 19-jährige Student Tom, ein Heranwachsender, wird bei einer Personenkontrolle im Schanzenviertel mit 5 Gramm Cannabis erwischt. Da er bereits einmal wegen eines kleinen Diebstahls aufgefallen war, droht ihm nun eine Anklage.


  • Verfahrensverlauf: Als Jugendanwalt in Hamburg wissen wir, dass bei Heranwachsenden die Anwendung des Jugendstrafrechts begründet werden muss. Wir stellen in unserer Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft heraus, dass Tom noch bei seinen Eltern wohnt, finanziell von ihnen abhängig ist und die Tat aus jugendlichem Leichtsinn und Experimentierfreude begangen wurde. Wir argumentieren für die Anwendung des Jugendstrafrechts.

  • Lösung: Die Staatsanwaltschaft folgt unserer Argumentation. Das Verfahren wird vor dem Jugendrichter verhandelt. Dieser stellt das Verfahren gemäß § 47 JGG vorläufig ein, unter der Auflage, dass Tom an vier Terminen einer Drogenberatungsstelle teilnimmt und einen negativen Drogentest nachweist. Nachdem Tom die Auflage erfüllt hat, wird das Verfahren endgültig eingestellt. Er gilt weiterhin als nicht vorbestraft.


Was tun bei einem Jugendstrafverfahren in Hamburg-Altona?

Wenn Sie oder Ihr Kind mit einem Jugendstrafverfahren konfrontiert sind, ist es entscheidend, richtig zu handeln. Die ersten Schritte können den weiteren Verlauf des Verfahrens maßgeblich beeinflussen. Hier sind die wichtigsten Handlungsempfehlungen, zusammengefasst von Ihrem Anwalt für Jugendstrafrecht in Hamburg-Altona.


10.1 Sofortmaßnahmen: Die ersten 24 Stunden

  1. Ruhe bewahren: Auch wenn es schwerfällt, versuchen Sie, ruhig und besonnen zu bleiben. Panik und unüberlegte Handlungen schaden nur.

  2. Schweigerecht nutzen: Dies ist die wichtigste Regel. Machen Sie gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder anderen Personen keinerlei Angaben zur Sache. Sagen Sie höflich, aber bestimmt: „Ich möchte mich dazu nicht äußern.“ Dies ist Ihr gutes Recht und darf Ihnen nicht negativ ausgelegt werden.

  3. Nichts unterschreiben: Unterschreiben Sie keine Dokumente, deren Inhalt Sie nicht vollständig verstehen oder die ein Schuldeingeständnis enthalten könnten.

  4. Sofort Anwalt kontaktieren: Nehmen Sie umgehend Kontakt zu einem auf Jugendstrafrecht spezialisierten Anwalt auf. Unsere Kanzlei bietet eine Notfallnummer für dringende Fälle wie eine Festnahme oder Hausdurchsuchung. Ein Anwalt kann sofort intervenieren und die Weichen richtig stellen.


10.2 Langfristige Strategie: Der richtige Weg durch das Verfahren

  • Kooperation mit dem Anwalt: Seien Sie absolut offen und ehrlich zu Ihrem Verteidiger. Er ist Ihre Vertrauensperson und unterliegt der Schweigepflicht. Nur mit allen Informationen kann er die beste Strategie für Sie entwickeln.

  • Vorbereitung auf die Jugendgerichtshilfe: Nehmen Sie den Termin bei der Jugendgerichtshilfe ernst und bereiten Sie sich gut darauf vor. Ihr Anwalt wird Ihnen helfen, die richtigen Schwerpunkte zu setzen und einen positiven Eindruck zu hinterlassen.

  • Aktive Schadenswiedergutmachung: Zeigen Sie Reue und die Bereitschaft, für den entstandenen Schaden geradezustehen. Eine frühzeitige und ehrliche Entschuldigung beim Opfer oder die freiwillige Zahlung von Schmerzensgeld oder Schadensersatz kann sich extrem positiv auf das Verfahren auswirken.

  • Positive Sozialprognose fördern: Das Gericht interessiert sich für die Zukunft des Jugendlichen. Bemühungen um einen Schulabschluss, eine Ausbildung, die Einhaltung von Regeln zu Hause und die Abkehr von negativen Einflüssen sind starke Argumente für eine milde Sanktion.


10.3 Unterstützung finden

Sie sind nicht allein. Neben der anwaltlichen Vertretung gibt es in Hamburg ein breites Netz an Unterstützungsmöglichkeiten. Dazu gehören:


  • Erziehungs- und Familienberatungsstellen: Sie bieten Hilfe bei innerfamiliären Konflikten und Erziehungsfragen.

  • Suchtberatungsstellen: Bei Drogendelikten ist die freiwillige Inanspruchnahme einer Beratung ein wichtiges Signal.

  • Soziale Dienste: Sie können bei der Suche nach Ausbildungsplätzen oder bei der Bewältigung von Alltagsproblemen helfen.

 

Ihr Strafverteidiger in Altona wird Sie über passende Angebote informieren und bei der Kontaktaufnahme unterstützen.

Professionelle Hilfe bei Jugendstrafrecht in Hamburg-Altona: Ihr nächster Schritt

Ein Jugendstrafverfahren ist eine ernste Angelegenheit, aber es ist auch eine Chance. Eine Chance, aus Fehlern zu lernen, sich weiterzuentwickeln und gestärkt aus der Krise hervorzugehen. Das deutsche Jugendstrafrecht mit seinem Fokus auf Erziehung bietet dafür den idealen Rahmen. Doch dieser Rahmen muss aktiv und kompetent gestaltet werden.

 

Wie dieser Artikel gezeigt hat, ist das Verfahren komplex und von vielen Faktoren abhängig: der Art des Delikts, der Persönlichkeit des Jugendlichen, dem familiären Umfeld und nicht zuletzt von der richtigen rechtlichen Strategie. Von der ersten Konfrontation mit der Polizei über die Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe bis hin zur Verhandlung vor dem Jugendgericht Hamburg-Altona – in jeder Phase können entscheidende Weichen gestellt werden.

 

Lassen Sie sich in dieser schwierigen Situation nicht allein. Die frühzeitige Beauftragung eines spezialisierten Anwalts für Jugendstrafrecht ist der wichtigste Schritt, um die Rechte Ihres Kindes zu wahren und den bestmöglichen Ausgang des Verfahrens zu sichern. Ein erfahrener Verteidiger sorgt für Waffengleichheit gegenüber den Ermittlungsbehörden, entwickelt eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie und begleitet Sie sicher und verständnisvoll durch alle Instanzen.

 

Handeln Sie jetzt!

 

Wenn gegen Sie oder Ihr Kind ein Ermittlungsverfahren läuft, zögern Sie nicht. Jeder Tag zählt. Die JK-Kanzlei in Hamburg-Altona ist auf das Jugendstrafrecht spezialisiert und steht Ihnen mit Erfahrung, Kompetenz und Engagement zur Seite.

Rechtsanwältin Jasmin Kojzek – Spezialisierte Verteidigung im Jugendstrafrecht in Hamburg-Altona: Rechte, Verfahren und individuelle Unterstützung
Rechtsanwältin Jasmin Kojzek - Ihre Hilfe zum Thema: Jugendstrafrecht

 

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche und vertrauliche Erstberatung.

In dringenden Notfällen, wie einer Festnahme oder Durchsuchung, erreichen Sie uns rund um die Uhr unter unserer Notfallnummer: 0172-4120261.

 

Gemeinsam finden wir den besten Weg für die Zukunft Ihres Kindes.

 

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Jugendstrafrecht in Hamburg-Altona

Was passiert, wenn mein Kind in Hamburg-Altona eine Straftat begeht?

Zuerst leitet die Polizei ein Ermittlungsverfahren ein. Ihr Kind erhält eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen. Es ist entscheidend, sofort zu schweigen und einen Anwalt zu kontaktieren. Die Akte geht dann zur Staatsanwaltschaft, die über eine Einstellung, eine Diversion oder eine Anklage beim Jugendgericht Hamburg-Altona entscheidet. Parallel wird die Jugendgerichtshilfe eingeschaltet.

Welche Besonderheiten gelten beim Jugendstrafrecht?

Der wichtigste Grundsatz ist „Erziehung vor Strafe“. Das Verfahren ist nicht öffentlich und zielt darauf ab, die Entwicklung des Jugendlichen positiv zu beeinflussen. Anstelle von harten Strafen gibt es ein breites Spektrum an pädagogischen Maßnahmen, von Weisungen über Arbeitsauflagen bis hin zum Jugendarrest. Eine Jugendstrafe (Gefängnis) ist die absolute Ausnahme.


Welche Strafen drohen Jugendlichen in Hamburg?

Das Jugendstrafrecht kennt drei Stufen: 1. Erziehungsmaßregeln (z.B. sozialer Trainingskurs), 2. Zuchtmittel (z.B. Arbeitsstunden, Arrest) und 3. Jugendstrafe (Freiheitsstrafe). Ziel ist immer, die mildeste, aber ausreichend erzieherische Maßnahme zu finden. Ein Großteil der Verfahren wird ohne Urteil durch eine Diversion beendet.


Wann brauche ich einen Anwalt für Jugendstrafrecht in Altona?

So früh wie möglich! Idealerweise, sobald Sie von den Ermittlungen erfahren. Nur ein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen, eine wirksame Verteidigungsstrategie entwickeln und sicherstellen, dass Ihr Kind von seinem Schweigerecht Gebrauch macht. Ohne Anwalt sind Sie den Ermittlungsbehörden schutzlos ausgeliefert.

Wie läuft das Jugendstrafverfahren in Hamburg ab?

Das Verfahren beginnt mit den Polizeiermittlungen, geht zur Prüfung an die Staatsanwaltschaft und landet bei einer Anklage vor dem Jugendgericht (meist am Amtsgericht Hamburg-Altona). Ein zentraler Bestandteil ist die Beteiligung der Jugendgerichtshilfe, die eine sozialpädagogische Einschätzung abgibt. Die Hauptverhandlung ist nicht öffentlich.


Welche Rolle spielen die Eltern im Verfahren?

Eltern haben wichtige Rechte, z.B. das Anwesenheitsrecht bei der Verhandlung. Ihre Hauptrolle ist die Unterstützung ihres Kindes. Ein stabiler familiärer Rückhalt und die kooperative Zusammenarbeit mit dem Anwalt und der Jugendgerichtshilfe sind entscheidend für einen positiven Ausgang.

Welche Gerichte sind in Hamburg-Altona zuständig?

Für die meisten Jugendstrafsachen ist das Amtsgericht Hamburg-Altona in der Max-Brauer-Allee zuständig. Dort tagen die spezialisierten Jugendrichter und Jugendschöffengerichte. Nur bei sehr schweren Verbrechen (z.B. Mord) ist das Landgericht Hamburg zuständig.


Was ist ein Diversionsverfahren?

Diversion bedeutet die „Umleitung“ des Verfahrens weg von einer formellen Anklage und einem Urteil. Die Staatsanwaltschaft oder das Gericht stellt das Verfahren ein, wenn der Jugendliche im Gegenzug eine erzieherische Maßnahme (z.B. Arbeitsstunden, Teilnahme an einem Kurs) erfüllt. Dies ist der häufigste und beste Weg, ein Jugendstrafverfahren zu beenden.

 

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