Das Recht auf Akteneinsicht gemäß § 147 StPO ist ein wichtiger Bestandteil der Strafverteidigung
- Jasmin Kojzek

- 9. Juli
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 2. Okt.

Nur durch die Akteneinsicht kann die Informationslücke auf Seiten der Verteidigung geschlossen werden. Erst wenn klar ist, was genau Ihnen vorgeworfen wird und welche Beweismittel und Indizien vorliegen, kann eine professionelle und seriöse Verteidigungsstrategie entwickelt und umgesetzt werden.
Sie ermöglicht es dem Beschuldigten und seinem Anwalt, alle relevanten Informationen und Beweismittel zu kennen, die gegen ihn vorliegen. Nur wenn man weiß, was einem vorgeworfen wird und welche Beweise es gibt, kann man eine effektive Verteidigungsstrategie entwickeln.
Das Recht auf Akteneinsicht gemäß § 147 StPO ist in der Strafprozessordnung geregelt. Der Verteidiger hat das Recht, die Ermittlungsakte einzusehen, und in der Regel wird ihm diese auch schon frühzeitig im Ermittlungsverfahren gewährt. Nach Abschluss der Ermittlungen hat der Anwalt sogar ein umfassendes Recht auf Einsicht.
Wichtig ist auch, dass der Anwalt seinem Mandanten keine Originalakte aushändigen darf, aber Kopien erstellen kann. Das ist besonders hilfreich, damit der Mandant den Inhalt der Akte versteht und gemeinsam mit seinem Anwalt eine gute Verteidigung aufbauen kann.
Aus diesem Grund führen wir nach der Akteneinsicht stets ein ausführliches Gespräch mit jedem Mandanten. Dabei besprechen wir insbesondere den Inhalt der Akte, damit der Mandant vollständig informiert ist. Anschließend entwickeln wir eine individuelle Verteidigungsstrategie, basierend auf den Erkenntnissen aus der Ermittlungsakte.
Was umfasst eine Ermittlungsakte?
Die Ermittlungsakte dokumentiert den gesamten Wissensstand der Ermittlungsbehörden. Sie ist nicht nur die Aufzeichnung des Ermittlungsverfahrens, sondern bildet auch die Grundlage für eine mögliche Gerichtsverhandlung. Am Ende des Verfahrens wird die Akte von der Staatsanwaltschaft an das Gericht übergeben.
In der Akte befinden sich alle Beweismittel, inklusive Zeugenaussagen. Durch die Akteneinsicht erhält man somit einen umfassenden Einblick in das gesamte Ermittlungsverfahren. Sie stellt sicher, dass alle Verfahrensbeteiligten denselben Wissensstand haben.
Wie läuft die Akteneinsicht ab?
In der Regel wird die Akteneinsicht zu Beginn der Mandatierung durch den Anwalt beantragt. Sobald Sie uns mit Ihrer Vertretung beauftragen, stellen wir den Antrag auf Akteneinsicht bei der zuständigen Staatsanwaltschaft oder dem Gericht.Die Akten werden zunächst an unsere Kanzlei geschickt und dort digitalisiert. Danach erfolgt die weitere Bearbeitung bei uns. Dank der vollständigen Digitalisierung können wir jederzeit auf die Akten zugreifen, auch während laufender Gerichtsverfahren.
Frühzeitige Akteneinsicht lohnt sich
Je früher Sie uns in einem Ermittlungsverfahren beauftragen, desto effektiver kann die Verteidigung gestaltet werden. Bis zur Akteneinsicht sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Solange Sie den konkreten Vorwurf nicht kennen, können Sie auch keine gezielten Gegenargumente entwickeln. Bereits getätigte Aussagen sind im späteren Verfahren nur schwer zu revidieren.
Deshalb ist es ratsam, möglichst frühzeitig Kontakt zu uns aufzunehmen. Bereits im Ermittlungsverfahren beantragen wir die Akteneinsicht für Sie und können in vielen Fällen die notwendigen Schritte einleiten, um das Verfahren möglichst zügig – idealerweise ohne öffentliche Hauptverhandlung – zu Ihren Gunsten zu beeinflussen.
Sollten Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren sein, können Sie mich jederzeit kontaktieren. Meine Anwaltskanzlei ist auf das gesamte Strafrecht spezialisiert und steht Ihnen in allen Instanzen als kompetenter Partner zur Seite. Im Rahmen einer umfangreichen Erstberatung erfolgt auch die Akteneinsicht, welche als Grundlage der weiteren Verteidigungsstrategie fungiert.





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