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STRAFRECHT

Sie sind Beschuldigte/Beschuldigter in einem Strafverfahren?

Zögern Sie nicht lange und kontaktieren Sie mich - ich kenne Ihre Rechte!

 

Beschuldigten stehen mit der Strafprozessordnung ganz erhebliche Rechte zu.

Aufgrund dessen ist es von großer Bedeutung, sich von Anfang an richtig zu verhalten.

Machen Sie zunächst von Ihrem Schweigerecht Gebrauch.

Bedenken Sie außerdem, dass Angehörigen ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht.

 

Reden ist Silber - Schweigen ist Gold!

Für besonders schwierige und eilige Situationen, beispielsweise bei Festnahmen/Untersuchungshaft oder Hausdurchsuchungen, habe ich eine Notfallnummer eingerichtet.

In diesen Fällen sollten Sie einen Anwalt für Strafrecht beauftragen:

  • strafrechtliche Ermittlungen

    Gegen Sie wird wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt. Sie haben eine Vorladung zur Vernehmung oder einen Anhörungsbogen erhalten.

  • Anklage oder Strafbefehl

    Gegen Sie ist Anklage erhoben worden; Sie haben einen Strafbefehl oder anderweitige Post von Polizei, Staats­anwaltschaft oder Gericht erhalten.

  • Festnahme

    Sie oder jemand aus Ihrer Familie beziehungsweise Ihrem Freundeskreis ist (vorläufig) festgenommen oder in Untersuchungshaft.

  • Durchsuchung

    Die Polizei steht bei Ihnen vor der Tür, um Sie, Ihre Wohnung, Ihr KFZ oder Ihre Geschäftsräume zu durchsuchen.

Darüber hinaus bin ich auch Ihre Verteidigerin in jeder Lage Ihres Verfahrens:

 

  • im Ermittlungsverfahren 

  • in der Hauptverhandlung 

  • im Berufungsverfahren 

  • im Revisionsverfahren 

  • im Bereich Haft, Strafvollstreckung, Strafvollzug

Hinweis:

Sie benötigen ein(e) Pflichtverteidiger(in)?

Nicht jeder Beschuldigte erhält einen Pflichtverteidiger – nur bei schweren Taten, schwieriger Rechtslage oder drohender hoher Strafe, nicht wegen fehlender finanzieller Mittel.

Nutzen Sie unsere Erstberatung

Erfahren          Erfolgreich               Fair

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