EINBÜRGERUNG
Der Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit

Sie möchten die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben?
Haben Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mit der Geburt erworben, können Sie sich unter gewissen Voraussetzungen dennoch einbürgern lassen.
Ich begleite Sie auf dem Weg zur Einbürgerung: von der ersten Beratung über die Prüfung der Voraussetzungen (z. B. Aufenthaltsdauer, Sprachkenntnisse, Lebensunterhaltssicherung) bis hin zur Antragstellung und Kommunikation mit den Behörden.
Mit meiner Unterstützung gestalten Sie das Verfahren rechtssicher und effizient.
Eine deutsche Staatsangehörigkeit bedeutet für Sie:
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Allgemeines Wahlrecht
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Zugang zu allen Berufen, unabhängig Ihres früheren Aufenthaltstitels
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Staatlicher bzw. konsularischer Schutz
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Reisefreiheit
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EU-Bürgerschaft
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Lebenslanges Aufenthaltsrecht
Wann habe ich Anspruch auf eine Einbürgerung?
In der Regel führen folgende Voraussetzungen zur deutschen Staatsbürgerschaft:
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Sie leben seit gewissen Jahren und rechtmäßig in Deutschland
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Ihre Identität und bisherige Staatsangehörigkeit sind eindeutig geklärt
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Sie besitzen eine unbefristete Niederlassungserlaubnis oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis
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Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen finanzieren
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Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse
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Sie haben ausreichende Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland
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Sie bekennen sich zur freiheitlich- demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
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Sie sind straffrei
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Sie sind bereit, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung zu verlieren bzw. aufzugeben
WICHTIG! Je nach individueller Situation gelten für diese Voraussetzungen zahlreiche Ausnahmen. So können beispielsweise Ehepartner von deutschen Staatsangehörigen unter erleichterten Bedingungen eingebürgert werden.
Einbürgerung unter Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit?
Grundsätzlich ist vorgesehen, dass Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten, ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben müssen. Davon ausgenommen sind insbesondere Staatsangehörige anderer EU-Staaten sowie der Schweiz. In bestimmten Fällen kann jedoch auch eine doppelte Staatsbürgerschaft im Rahmen der Einbürgerung in Deutschland genehmigt werden. Einige Länder – etwa Kuba, Marokko oder der Iran – lassen die Entlassung aus der eigenen Staatsangehörigkeit gar nicht zu. Wer aus einem solchen Land stammt und sich in Deutschland einbürgern lässt, behält daher automatisch seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit.
Einbürgerung im Ermessensweg
Sollten Sie nicht alle formellen Voraussetzungen für eine reguläre Einbürgerung erfüllen, besteht unter bestimmten Bedingungen dennoch die Möglichkeit einer sogenannten Ermessenseinbürgerung. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen der zuständigen Behörde. Eine Einbürgerung auf diesem Weg kann erfolgen, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt und folgende Mindestkriterien erfüllt sind:
• gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (in der Regel mindestens 8 Jahre)
• ausreichender Wohnraum
• keine Vorstrafen
• gesicherter Lebensunterhalt – auch für unterhaltsberechtigte Familienmitglieder
Bei weiteren Fragen rund um das Thema Einbürgerung oder zur Antragstellung stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.