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ARBEITSRECHT

Haben Sie eine Kündigung erhalten?

​Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Kündigungsschutzrecht.

 

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, ist schnelles Handeln entscheidend: Die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen. Ich prüfe für Sie, ob die Kündigung wirksam ist, berate Sie zu möglichen Abfindungen und vertrete Sie engagiert vor dem Arbeitsgericht.

 

Vertrauen Sie auf meine Erfahrung, um Ihre Rechte als Arbeitnehmer durchzusetzen.

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