Fünf schnelle Fragen und Antworten
- Jasmin Kojzek

- 31. Aug.
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 2. Okt.

Fragen und Antworten
Fragen und Antworten 1: Vorladung & Beschuldigtenrechte
Frage: Muss ich zu einer polizeilichen Vorladung erscheinen?
Antwort: Nein, als Beschuldigte/r müssen Sie nicht zur Polizei. Sie sollten zuerst anwaltliche Beratung einholen, bevor Sie eine Aussage machen.
Fragen und Antworten 2: Hausdurchsuchung
Frage: Was soll ich tun, wenn meine Wohnung durchsucht wird?
Antwort: Bewahren Sie Ruhe, unterschreiben Sie nichts ohne Anwalt und rufen Sie sofort Ihre Strafverteidigerin an. Schweigen schützt Ihre Rechte.
Fragen und Antworten 3: Pflichtverteidiger
Frage: Wann bekomme ich einen Pflichtverteidiger?
Antwort: In schweren Fällen oder bei Untersuchungshaft bestellt das Gericht einen Pflichtverteidiger. Sie können dabei oft eine Anwältin Ihres Vertrauens wählen.
Fragen und Antworten 4: Kosten Strafverteidigung
Frage: Was kostet ein Strafverteidiger in Hamburg?
Antwort: Die Kosten richten sich nach Umfang & Art des Verfahrens. Es gibt gesetzliche Gebühren, Pflichtverteidigung sowie individuelle Honorarvereinbarungen.
Fragen und Antworten 5: Strafbefehl
Frage: Was passiert, wenn ich einen Strafbefehl erhalte?
Antwort: Ein Strafbefehl ist wie ein Urteil. Innerhalb von 2 Wochen können Sie Einspruch einlegen – oft lohnt es sich, weil Verfahren sonst rechtskräftig werden.


Kommentare