Leistungsübersicht im Arbeitsrecht
JK Kanzlei | Hamburg-Altona | Arbeitsrecht
Wenn es um Ihre berufliche Zukunft geht
Eine Kündigung ist ein schwerwiegender Einschnitt – sie betrifft nicht nur Ihren Arbeitsplatz, sondern auch Ihre finanzielle und persönliche Zukunft. Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben oder sich in einem Kündigungsschutzverfahren befinden, ist die Unterstützung eines erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht entscheidend. Wir setzen uns dafür ein, Ihre Ansprüche auf Weiterbeschäftigung, Abfindung oder Entschädigung konsequent durchzusetzen.
Vom Mittelstand bis zum Großkonzern
Als Kanzlei für Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer seit vielen Jahren erfolgreich in Kündigungsschutzklagen – vom Mittelstandsunternehmen bis hin zum internationalen Konzern. Die richtige Verhandlungsstrategie hängt dabei stark von der Unternehmensgröße und den internen Abläufen ab.
Unser Ziel ist es, für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen – sei es durch Weiterbeschäftigung, eine faire Abfindung oder eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Vertretung vor allen Gerichten
Wir vertrete Sie engagiert vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht. Dabei profitieren Sie von einer umfassenden Prozesserfahrung und einem strategischen Vorgehen, das individuell auf Ihren Fall abgestimmt ist.
Deutschlandweite Vertretung – Schwerpunkt: Hamburg und Schleswig-Holstein
• Kündigungsschutzklage:
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, überprüfe wir für Sie deren Rechtmäßigkeit und vertreten Sie im Rahmen einer Kündigungsschutzklage, sofern die Kündigung unwirksam ist. Typische Stolperfallen für Arbeitgeber sind dabei etwa unzureichende Abmahnungen, eine fehlende oder fehlerhafte Anhörung des Betriebsrats, Verstöße gegen die Kündigungserklärungsfrist, ein verspäteter Zugang der Kündigung oder eine falsch berechnete Kündigungsfrist. In die Verhandlungsstrategie beziehe wir stets auch das Arbeitszeugnis mit ein.
• Abfindung:
Dank langjährigen Erfahrung in Verhandlungen und Auseinandersetzungen mit Arbeitgebern kennen wir sämtliche Strategien und Vorgehensweisen genau. Dieses Wissen nutze wir gezielt, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
• Aufhebungsvertrag:
Wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten wurde, prüfe wir für Sie, ob das Angebot angemessen ist, und verhandeln in Ihrem Interesse die bestmöglichen Konditionen.
• Abwicklungsvertrag:
Neben Aufhebungsverträgen können Arbeitgeber auch Abwicklungsverträge anbieten. Diese unterliegen besonderen rechtlichen Voraussetzungen und unterscheiden sich in wesentlichen Punkten von Aufhebungsverträgen. Daher ist es wichtig, genau zu prüfen, dass Ihnen keine entscheidenden Vorteile entgehen.
• Entschädigungszahlung:
Kündigungen verstoßen nicht selten gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). In diesen Fällen prüfen wir, ob Ihnen darüber hinaus eine Entschädigungszahlung zusteht.
• Datenschutzrecht:
Auch bei Kündigungen sind datenschutzrechtliche Vorgaben einzuhalten. Werden diese verletzt, können Ihnen Auskunfts- oder sogar Entschädigungsansprüche zustehen.